Allgemeine Berichte | 11.05.2023, 12:09 Uhr

Betreuungsvereine veranstalteten Schulung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer

Grundkurs thematisierte Neuerungen im Betreuungsrecht

Teilnehmer kamen voll auf ihre Kosten

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein. Foto: Ralph Seeger
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Kreis Ahrweiler. Zum ersten Grundlagenseminar Betreuungsrecht 2023 hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler – der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region und der SKFM (SKFM AW) – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. (Diakonie AW ) – in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen. Unter den acht interessierten Personen waren auch einige, die bereits seit vielen Jahren eine Betreuung führen und sich über die Neuerungen nach der Betreuungsrechtsreform informieren wollten. Ebenso kamen Einsteiger, die demnächst eine ehrenamtliche Betreuung übernehmen wollen, voll auf ihre Kosten. So führten am ersten Abend Daniela Boy (Diakonie AW ) und Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger (SKFM AW), in die Inhalte des Betreuungsverfahrens ein und thematisierten die Neuerungen durch die Betreuungsrechtsreform. Die beiden Referenten hoben hervor, inwieweit die Betreuungsrechtsreform die Selbstbestimmung der betreuten Personen stärkt, weshalb die Betreuten auch mehr ins Verfahren eingebunden werden müssen. So gilt es für Betreuerinnen und Betreuer, die „Wunscherfüllungspflicht“ zu gewährleisten. Die Gesetzesreform soll die Qualität beruflicher und ehrenamtlicher Betreuungen verbessern. Hierzu zählt die seit Jahresbeginn für sozial-engagierte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bestehende Verpflichtung, in regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen seine Fachkenntnisse aufzufrischen.

Am zweiten Abend sprach Daniela Boy über die „Vermögenssorge“, was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist und welche Anlageformen genehmigungspflichtig sind.

Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person in medizinischen Angelegenheiten entscheiden darf und wann nicht, thematisierte Daniela Boy am Abend „Gesundheitssorge“. Für die Teilnehmenden interessant waren auch ihre Ausführungen zum „Ehegattenvertretungsrecht“, das Ehepartnern im Notfall erlaubt, sich gegenseitig in gesundheitlichen Angelegenheiten zu vertreten.

Am vierten Abend nahm Ralph Seeger das „Aufenthaltsbestimmungsrecht“ in den Blick. Da die betreute Person auch in schwierigen Situationen ihr Selbstbestimmungsrecht behält, können freiheitsentziehende Maßnahmen, wie das Anbringen eines Bettgitters zum Schutz der betreuten Person, nur nach einem Antrag ans Amtsgericht umgesetzt werden. Ebenso dürfen ärztliche Zwangsmaßnahme in einer Betreuung nur veranlasst werden, wenn eine betreuungsgerichtliche Genehmigung vorliegt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten viele Fragen und dankten Daniela Boy und Ralph Seeger für ihre informativen und anschaulichen Vorträge.

Bei Interesse sollte man sich schon den kommenden, vierteiligen „Grundkurs Betreuungsrecht“ vormerken, der ab dem 13. September 2023 in Adenau stattfinden wird. Wer sich zu dieser Veranstaltung anmelden möchte oder für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich mit Ralph Seeger (info@skfm-ahrweiler.de, Telefon: 02641 / 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de) oder Daniela Boy (Rhein-Ahr-Region e.V., info@btv-rar.de, www.betreuungsverein-ahrweiler.de) in Verbindung setzen.

Pressemitteilung

Betreuungsverein der

Evangelischen

Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region u. Katholischer Verein für Soziale Dienste für den

Landkreis Ahrweiler e.V.

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein. Foto: Ralph Seeger

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein. Foto: Ralph Seeger

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