Allgemeine Berichte | 16.07.2025

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz weist auf Beachtung der Fristen hin

Grundsteuer: Anzeige von Änderungen erforderlich

Rheinland-Pfalz. Das Landesamt für Steuern erinnert alle Grundstückseigentümer an die gesetzliche Anzeigepflicht von bewertungsrelevanten Umständen. Konkret muss, wenn sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundbesitz (bebaute, unbebaute Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Flächen) ergeben haben, die sich auf die Grundsteuerwerte auswirken können, dies dem Finanzamt mitgeteilt werden.

In folgenden Fällen ist eine Änderungsanzeige z. B. erforderlich

• erstmalige Bebauung,

• Anbau, Umbau, Kernsanierung, Abriss,

• Erweiterung der Wohn- oder Nutzfläche,

• Umwandlung von Geschäftsräumen in Wohnräume,

• Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland), Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch Verkauf) fallen nicht hierunter. Das jeweilige Finanzamt erhält über Änderungen in den Eigentumsverhältnissen grundsätzlich Kenntnis von den Grundbuchämtern.

Fristen für die Abgabeder Änderungsanzeige

Änderungen, die in 2022 oder 2023 eingetreten sind, waren bis zum 31.12.2024 gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Im Jahr 2024 eingetretene Änderungen waren bis zum 31.03.2025 zusammengefasst anzuzeigen.

Auch bei steuerbefreiten Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden und öffentlich gefördertem Wohnraum war jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen, die in einem Kalenderjahr bis einschließlich 2024 eingetreten ist, innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei Änderungen, die ab dem Kalenderjahr 2025 eingetreten sind bzw. eintreten, endet die Frist für sämtliche Änderungen einheitlich am 31.03. des jeweiligen Folgejahres. Die Änderungen sind zusammengefasst anzuzeigen.

Wie muss die Änderungübermittelt werden?

Die Änderungen müssen grundsätzlich elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dies ist über das Online-Finanzamt ELSTER möglich: https://www.elster.de. Das elektronische Formular „Grundsteueränderungsanzeige“ steht dort zur Verfügung.

Wenn bereits für die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Feststellungserklärung ELSTER genutzt wurde, können mit Hilfe der „Datenübernahme“ die Daten aus dieser Erklärung in eine neue Feststellungserklärung übernommen, punktuell angepasst und unter Angabe des zutreffenden Feststellungszeitpunktes an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung: https://lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform

Pressemitteilung

Landesamt für Steuern

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • H. Schüller: Offenbar können Sie nicht lesen: "Wir freuen uns, dass unser Einsatz für die Bäume im Ausschuss und im Stadtrat erfolgreich war und die Planungen angepasst werden sollen, damit die Bäume erhalten bleiben...
  • Boomerang : Blablabla. Und wenn der Radweg fertig ist sind die Bäume weg. Genau wie in der Südallee sind dann plötzlich alle Bäume krank. Die Pflege und der Erhalt kostet Geld,und das steckt man lieber in Radwege...
  • H. Schüller: "klimafreundliche Elektromobilität" ist eine Falschbehauptung, denn der Bahnstrommix enthält reichlich Kohlestrom aus dem vor wenigen Jahren neugebauten Bahnkraftwerk Datteln. Oberleitungsfreie Bahnen...
  • Martin Schaefer : Meiner Meinung nach ist nur eine Brücke für alle (Autobrücke) sinnvoll. Sei es um bei Hochwasser den Rhein queren zu können ohne nach Neuwied oder Bonn fahren zu müssen. Auch sehe ich darin die größte...
  • Claus Schulte: Aufgrund der Kosten sollte keine Brücke zwischen Erpel und Remagen gebaut werden. Die Planungs-, Genehmigungs- und Baukosten für eine Brücke und die benötigten Anschlußbauwerke zwische Erpel und Remagen belaufen sich auf viele Mio.
  • Karsten Fehr: Aus Gründen des Umwelt- und Naturschutzes ist eine Autobrücke an dieser Stelle als unrealistisch anzusehen; es handelt sich hier um das FFH-Gebiet "Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied" (DE 5510-302)....
Alles rund ums Haus
Imageanzeige
Gesucht wird eine ZMF
Stellenanzeige
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Katharinenmarkt Polch
Kennziffer 139/2025
Black im Blick
Adventszauber in Bad Hönningen
Empfohlene Artikel
Weitere Artikel

Tag der offenen Tür“ an der Albert-Schweitzer-Realschule plus in Mayen

Kinder und Eltern sind zum „Schnuppern“ eingeladen

Mayen. Die Albert-Schweitzer-Realschule plus in Mayen lädt zu einem Tag der offenen Tür ein. Die Realschule plus in kooperativer Form mit Ganztagsschule stellt sich an diesem Tag mit vielfältigen Angeboten und Schnuppermöglichkeiten vor. Insbesondere gibt es die „Talentklassen“ für die Klassen fünf und sechs, in denen die Kinder, gemäß ihrer Neigung, aus den Angeboten Musik, Darstellendes Spiel, Kunst, Sport und Naturwissenschaften wählen können.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Anzeige Haushaltsauflösungen und Ankauf
Dauerauftrag
Daueranzeige
Mitarbeiter für Verkauf/Büro (m/w/d)
Kerzesching im Jaade 2025
Titelanzeige
Titelanzeige
Anzeige Nachhilfeunterricht
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Katharinenmarkt Polch
Weihnachtsmarkt Nickenich
Andernach Mitte Card
Pellets_ SO 10 -  Adventszauber in Bad Hönningen