Pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz
Hauswirtschaftliche Hilfe wird unbürokratisch anerkannt
Weißenthurm. Pflegebedürftige Personen erhalten ab dem Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro von der Pflegekasse. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt – in der Regel als Minijobber – beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als Voraussetzung für die Finanzierung, muss sich die Hilfe als so genanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ registrieren lassen. Hierfür muss die helfende Person bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) ein ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt zur Registrierung einreichen. Als Nachweise werden der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses und ein Führungszeugnis benötigt. Das Formblatt zur Registrierung und weitere Informationen sind ebenfalls bei der ADD unter https://add.rlp.de zu erhalten.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) hat den Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ herausgegeben. Der Flyer richtet sich an pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen und informiert in kompakter Form über die Mini-Angebote. Der Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ kann auf der Internetseite https://mastd.rlp.de unter Publikationen heruntergeladen oder bestellt werden. Eine Bestellung ist auch per E-Mail unter Bestellservice@mastd.rlp.de oder über das Broschürentelefon (0 61 31) 16 20 20 möglich.
Pflegestützpunkt Weißenthurm: Weißenthurmer Str. 51, 56 220 Kettig; Gabi Schneider, Tel. (0 26 37) 94 19 8 32, E-Mail: gabi.schneider@pflegestuetzpunkte-rlp.de; Frank Weidenbach, Tel. (0 26 37) 93 80 9 62, E-Mail: frank.weidenbach@pflegestuetzpunkte-rlp.de.
Pressemitteilung des
Pflegestützpunkt Weißenthurm