Informationen zur Ökoregelung 2
Kreis Ahrweiler. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz informiert darüber, dass aufgrund der nassen Witterung und der daraus resultierenden sehr feuchten Böden im November und Dezember 2023 nicht alle geplanten Winterkulturen von den Landwirten eingesät werden konnten. Aufgrund der strengen Sanktionsregelungen bei den bestehenden Ökoregelungen führt jede Abweichung von den Vorgaben zur Ablehnung der Maßnahme, ohne Ausnahmen für Bagatellfälle.
Besonders bei der Aussaat von Wintergetreide, das aufgrund der Witterungsbedingungen nicht gesät werden konnte, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn die Obergrenzen von maximal 30 Prozent je Kultur einer Sommerung (z.B. Sommergerste) überschritten werden. Die Begrenzungen von maximal 66 Prozent Getreide insgesamt und maximal 30 Prozent je Kultur müssen auch für jede Sommerkultur eingehalten werden. Antragsteller haben nun die Möglichkeit, gegebenenfalls Mais oder andere Sommerfrüchte zu pflanzen und anzubauen oder Flächen in die Ökoregelung 1a oder b zu überführen, um das Verhältnis entsprechend anzupassen. Dabei ist es ratsam, den VK-Rechner des DLR (www.agrarumwelt.rlp.de) zur Berechnung der Anbauverhältnisse zu verwenden. Wenn das Zusatzmodul „GAP SP – Vielfältige Kulturen“ beantragt wurde, muss auch hier das Anbauverhältnis berücksichtigt werden. Ausnahmen hiervon können nicht gewährt werden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Landwirtschaftsbehörde per E-Mail unter landwirtschaft@kreis-ahrweiler.de zur Verfügung. BA
