Allgemeine Berichte | 16.05.2025

Drei Verbandsgemeinden kooperieren beim „Kommunalen Vollzugsdienst“

Interkommunale Zusammenarbeit auf den Weg gebracht

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist unterzeichnet (von links): Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, Sebastian Busch, Bürgermeister VG Pellenz, und Kathrin Laymann, Bürgermeisterin VG Rhein-Mosel.  Foto: Stefan Pauly/VG-Verwaltung Mendig

VG Mendig. Das Zusammenarbeiten in einzelnen Arbeitsbereichen auf kommunaler Ebene kann Synergien heben. Komplette Verwaltungsfusionen können damit vermieden werden. 39 rheinland-pfälzische Kommunen kooperieren so momentan im Rahmen einer Pilotförderung des Landes Rheinland-Pfalz in zehn Verbünden. Das gemeinsame Projekt heißt Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ). Dazu gehören auch die Verbandsgemeinden Pellenz, Mendig und Rhein-Mosel. Mit den Unterschriften von Kathrin Laymann, Bürgermeisterin VG Rhein-Mosel, Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, und Sebastian Busch, Bürgermeister VG Pellenz, wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit für den Bereich „Kommunaler Vollzugsdienst“ zwischen den Verbandsgemeinden auf den finalen Weg gebracht. Zur Verstärkung der örtlichen Vollzugskräfte wird eine zusätzliche hauptamtliche Vollzeitstelle geschaffen, wobei die Dienstzeiten gleichermaßen auf die Verbandsgemeinden Pellenz, Mendig und Rhein-Mosel verteilt werden.

Für diese Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) gibt es vom Land Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von bis zu 215.940 Euro. Entsprechend dem Antrag der Verbandsgemeinden dient die Zuwendung der Etablierung eines kooperativen kommunalen Vollzugsdienstes. „Wir verstehen die Interkommunale Zusammenarbeit als Teamwork, das die Effizienz steigert und das gebietsübergreifende Miteinander bei ordnungsbehördlichen Maßnahmen – wie beispielsweise Großveranstaltungen – unterstreicht“, waren sich Kathrin Laymann, Jörg Lempertz und Sebastian Busch bei der Antragstellung einig.

Die Tätigkeit des einzustellenden kommunalen Vollzugsbeamten – beziehungsweise der Vollzugsbeamtin – umfasst den Vollzug der örtlichen Ordnungsbehörden, ergänzt um Tätigkeiten der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs. Die Anstellung erfolgt bei der VG Pellenz. Die Personalauswahl erfolgt durch Einbeziehung aller Kooperationspartner. Die Laufzeit der jetzt geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist auf Dauer ausgerichtet, mindestens jedoch fünf Jahre ab der Einrichtung des Kooperationsverbundes.

Die Einsatzplanung erfolgt in einem regelmäßig wiederkehrenden Rhythmus und wird durch eine vorherige Dienstplanung zwischen den Verbandsgemeinden abgestimmt.

Pressemitteilung

Verbandsgemeinde Mendig

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung ist unterzeichnet (von links): Jörg Lempertz, Bürgermeister VG Mendig, Sebastian Busch, Bürgermeister VG Pellenz, und Kathrin Laymann, Bürgermeisterin VG Rhein-Mosel. Foto: Stefan Pauly/VG-Verwaltung Mendig

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