Allgemeine Berichte | 10.02.2020

Information der Kreisverwaltung Ahrweiler

Jetzt anmelden für weiterführende Schulen

Verfahren an Realschulen plus und Gymnasien

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Derzeit laufen die Anmeldeverfahren für die fünften Klassen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Ahrweiler zum Schuljahresbeginn 2020/2021. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Je nach Schulart gelten unterschiedliche Aufnahmeverfahren.

Für die Anmeldung an den Realschulen plus und Gymnasien gilt folgendes Verfahren: Die Anmeldefrist endet am 5. März, eine Ausnahme ist das Are-Gymnasium. Hier endet die Frist wegen des G8-Systems am 14. Februar.

Anmeldung ist nicht gleich Aufnahme

Wichtiges Kriterium für die Aufnahme eines Kindes ist hier die räumliche Zuordnung unter Einbindung der öffentlichen Verkehrsbeziehungen, also die Länge und Zumutbarkeit des Schulweges. Das zweite, nachgeordnete Kriterium kann die Aufnahme von Geschwisterkindern sein. Auf dieser Grundlage wird Schülern dann gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Nach dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Eltern entscheiden sich in der Regel auf Basis der Grundschul-Empfehlung und melden ihr Kind zunächst an der gewünschten Schule an. Es besteht jedoch kein Anspruch, dass das Kind dort angenommen wird. Anmeldung ist also nicht gleich Aufnahme.

Berücksichtigung der Aufnahmekapazität

Erst wenn alle Anmeldungen vorliegen, entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme unter Berücksichtigung der Aufnahmekapazität. Diese hängt davon ab, für wie viele Klassen je Klassenstufe die Schule ausgelegt ist. Kann eine Schule aus Platzgründen nicht alle Kinder aufnehmen, greift ein Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien: Wichtigstes Kriterium ist die Länge des Schulweges, nachgeordnet die Aufnahme von Geschwisterkindern. Auf dieser Grundlage wird Schülern ein Platz an einer anderen Schule der gewählten Schulart angeboten.

Alternativschule angeben

Die Eltern sind nicht verpflichtet, eine Alternativschule anzugeben. Die Kreisverwaltung empfiehlt jedoch, sich frühzeitig Gedanken über eine Alternativschule zu machen. Auf dem Vordruck, den die Eltern erhalten, kann diese Alternativschule freiwillig eingetragen werden. Den Schulen erleichtert das die Abstimmung untereinander.

Weitere Infos: Broschüre „Wegweiser weiterführende Schulen“ zum Download auf www.kreis-ahrweiler.de, Rubrik Bildung&Familie – Schul- und Gebäudemanagement – Schulverwaltung. Presse-

mitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler

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