Allgemeine Berichte | 09.03.2023

Kreisverwaltung Cochem-Zell

Jugendschöffe werden

Kreis Cochem-Zell. Verantwortungsbewusstsein und Gerechtigkeitsempfinden gefragt! Entscheidungsfreude und Menschenkenntnis gewünscht!

Wer dazu noch Erfahrung in der Jugenderziehung hat, kann sich für das Ehrenamt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen bewerben!

Jugendschöff:innen (Laienrichter) leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich aktiv an der Rechtsprechung: Am Ende des Gerichtsprozesses urteilen sie gemeinsam mit den Berufsrichter:innen über Schuld oder Unschuld der jugendlichen und heranwachsenden Angeklagten und entscheiden auch über die Höhe des Strafmaßes mit. Die Kombination aus juristischem Sachverstand der Berufsrichterinnen und Berufsrichter und Deinen persönlichen Überzeugungen machen unser Rechtswesen besser und transparenter.

Deswegen suchen Gerichte alle fünf Jahre engagierte Menschen zwischen 25 und 69 Jahren, die sich für das Ehrenamt des Schöffen zur Verfügung stellen.

Für die Zeit der Sitzungstage erfolgt eine Freistellung durch den Arbeitgeber. Entschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten werden von der Justiz erstattet.

Die nächste Wahl findet 2023 statt. Jeder kann daran teilnehmen! Egal, welchen Bildungsgrad oder welches Geschlecht man hat. Vielfalt ist wichtig!

Für Rückfragen, weitere Informationen und dem entsprechenden Formular zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste stehen folgende Ansprechpartnerinnen für die Jugendschöffenwahl 2023 gerne zur Verfügung: Anja Hetger, Tel.: 02671/61-815, anja.hetger@cochem-zell.de; Katharina Jakobi, Tel.: 02671/61-332, E-Mail: katharina.jakobi@cochem-zell.de.

Pressemitteilung

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