Allgemeine Berichte | 25.05.2018

Veranstaltung mit Rechtsanwalt David Schnöger und Ralph Seeger vom SKFM

Juristische Aufklärung

Rechtliche Vertretung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Rechtsanwalt David Schnöger informierte zum Thema „Vorsorgevollmacht“. Ralph Seeger

Bad Neuenahr-Ahrweiler. 47 Zuhörerinnen und Zuhörer interessierten sich für die Themen „Rechtliche Vertretung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“, eine Veranstaltung mit Rechtsanwalt David Schnöger aus Bad Neuenahr-Ahrweiler und Ralph Seeger vom SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., der in die Familienbildungsstätte Bad Neuenahr-Ahrweiler eingeladen hatte.

Zum Einstieg sprach Ralph Seeger über Aufgaben und Angebote der beiden Betreuungsvereine und Rechtsanwalt Schnöger informierte zum Thema „Vorsorgevollmacht“. So klärte David Schnöger über die Voraussetzungen eine Vorsorgevollmacht auf und verdeutlichte, wie diese inhaltlich verfasst werden sollte. Außerdem, so der Rechtsanwalt, brauchen Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte in besonderen Situationen betreuungsgerichtliche Genehmigungen. Diese sind auch notwendig, wenn ein ärztlicher Eingriff für den Betreuten mit Lebensgefahr verbunden sein könnte oder einen bleibenden Schaden nach der Behandlung möglich ist. Auch für freiheitsentziehende Maßnahmen, wenn etwa die dauerhafte Errichtung eines Bettgitters im Altenheim zum Schutz des Vollmachtgebers notwendig erscheint, braucht es eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Im Anschluss erklärte Ralph Seeger, wie eine Betreuungsverfügung erstellt wird. Inhalt dieser Willenserklärung sollte unter anderem sein, wer im Falle einer erforderlichen Betreuung, wenn man seine Sache selbst nicht mehr regeln kann, zum gesetzlichen Betreuer bestellt werden soll. So kann eine Betreuungsverfügung die Einsetzung einer fremden Person vermeiden. In diesem Zusammenhang kann auch geäußert werden, wer auf keinen Fall die Betreuung übernehmen darf. Außerdem klärte der Diplom Sozialpädagoge über das Verfahren zur Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auf und sprach über die Rechte einer betreuten Person. Denn auch in diesem Fall bleibt man in der Regel geschäftsfähig und vor allem verfahrensfähig. Zum Abschluss wurden die beiden Vertretungsformen gegenübergestellt, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit hatten, die für sich richtige rechtliche Vertretungsform auszusuchen.

Auf Wunsch geben die beiden Betreuungsvereine vom SKFM und von der Diakonie Informationsveranstaltungen zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung und können von Firmen, Vereinen, Kirchengemeinden oder anderen Institutionen als Referenten angefragt werden. Auf telefonische Anfrage finden Einzelberatungen statt.

Weitere Veranstaltungen

Zum Thema „Organisation & Verwaltung für ehrenamtliche BetreuerInnen – Der richtige Antrag zur richtigen Zeit“ steht am Dienstag, den 5. Juni, ab 18 Uhr in der Familienbildungsstätte, Weststraße 6, in Bad Neuenahr eine weitere Info-Veranstaltung an, zu der eine Anmeldung beim SKFM erforderlich ist. Referent des Abends ist Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger.

Die Veranstaltung „Neuregelung bei der Unterbringung und ärztlichen Behandlungen gegen den Willen eines Betreuten“ findet am Mittwoch, den 13. Juni, von 17 bis 19 Uhr in der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 – 30, in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt. Auf Einladung von SKFM, Diakonischem Werk und Kreisverwaltung wird Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler über die Vorgehensweise sprechen, wenn psychische Erkrankungen eine ärztliche Behandlung verhindern.

Der SKFM - Katholischer Verein für soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der für die Begleitung, Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern im gesamten Landkreis Ahrweiler zuständig ist. Wer sich für die Arbeit als ehrenamtlicher Betreuer interessiert, die Mitgliedschaft im SKFM ist übrigens kostenlos, kann sich mit Ralph Seeger in Verbindung setzen.

Pressemitteilung

SKFM – Katholischer Verein

für Soziale Dienste,

Landkreis Ahrweiler

Rechtsanwalt David Schnöger informierte zum Thema „Vorsorgevollmacht“. Foto: Ralph Seeger

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • K. Schmidt: Wer diese Örtlichkeiten kennt, weiß, dass sich die Verkehrssicherheit nicht durch andere Geschwindigkeitsregelungen verbessern würde, sondern praktisch einzig durch anderes Verhalten der "Elterntaxis"....
  • Boomerang : Wenn man sich so intensiv um verarmte Kinder oder alte Menschen kümmern würde....
  • Tanja Busch : Ich kaufe am liebsten nachhaltig und finde es mehr als schade, dass Inpetto schließen musste. Es war immer ein Erlebnis dort einzukaufen und ich würde mir wünschen, dass sich ein neuer Platz in Bendorf anbietet für Second Hand Ware.
DA bis auf Widerruf
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Image
Dauerauftrag 2025
Aushilfe gesucht
Image Anzeige
Närrisches Wochenende Linz
Karneval in Ettringen 2026
Umbau der Vulkan Brauerei in Mendig
Empfohlene Artikel

Kreis Neuwied. Wie können Menschen im Landkreis im Alter gesund, selbstbestimmt und möglichst wohnortnah leben? Mit Antworten auf diese Fragen beschäftigten sich in Linkenbach jetzt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des siebten Netzwerktreffens „Gesund älter werden im Landkreis Neuwied“, das erneut von der Koordinierungsstelle Gesundheitsförderung und Prävention des Gesundheitsamtes organisiert worden war.

Weiterlesen

Dernau. Der Dernauer Leichtathletiknachwuchs startete am 18. Januar beim Junior Indoor Jump’n’Run in Dortmund. Dabei bot die Helmut-Körnig-Halle den Jüngsten beste Bedingungen, werden doch regelmäßig auch die Deutschen Hallenmeisterschaften in dieser Leichtathletikhalle ausgetragen.

Weiterlesen

Neuwied. Das Marienhaus Klinikum St. Elisabeth ist jetzt eine von neun Kliniken in Rheinland-Pfalz, in denen sich Menschen, die von Gewalt betroffen sind kostenlos und vertraulich medizinisch versorgen lassen können.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Frauen und Männer für die ehrenamtliche Betreuung dementer Menschen gesucht

„Begleiten Sie Menschen mit Demenz“

Kreis MYK. Seit vielen Jahren bietet der DRK-Kreisverband Mayen-Koblenz e.V. ein niedrigschwelliges Betreuungsangebot für an Demenz erkrankte Menschen im häuslichen Umfeld an.

Weiterlesen

Image
Betriebselektriker
Dauerauftrag 2026
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0020#
Image Anzeige
Pellets
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Innovatives aus der VG Weißenthurm
Stellenausschreibung "Sachbearbeiterin" - Auftraggeber Regina Elsting
Umbau Vulkan-Brauerei
Dauerauftrag Imageanzeige
Gesamtrechnung 2026
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Januar 2026
Umbau Vulkan Brauerei