Allgemeine Berichte | 10.01.2019

Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kellerdecke: Dämmung lohnt sich häufig

Neuwied. Ist die Decke eines unbeheizten Kellers nicht gedämmt, gibt das Erdgeschoss permanent Wärme über den Fußboden ab. Das ist noch bei vielen älteren Häusern der Fall und zeigt sich an erhöhten Heizkosten und Fußkälte im Erdgeschoss. Dabei ist die Dämmung der Kellerdecke eine der wirtschaftlichsten Energiesparmaßnahmen, da Materialkosten von nur etwa 20 Euro pro Quadratmeter anfallen. Wird ein Fachbetrieb beauftragt, betragen die Kosten insgesamt etwa 40 Euro pro Quadratmeter. Kompliziertere Deckenkonstruktionen erhöhen den entsprechenden Aufwand. Wer sich selbst an der Dämmung versuchen will, arbeitet am besten mit fertigen Kellerdecken-Dämmplatten, die von unten an die Decke geklebt oder gedübelt werden.

Verlaufen an der Kellerdecke Installationen, werden mehrere Dämmplatten verwendet und schichtweise aufgebracht, so dass die Rohre in die Dämmung eingearbeitet werden können. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Kellerräume hoch genug sind und dass keine Fenster oder Türen dicht unterhalb der Decke anschließen. Unebene Kellerdecken benötigen eine Unterkonstruktion, auf der das Material angebracht wird. Dabei sollten Fugen und Anschlüsse luftdicht verschlossen werden, damit sich die Dämmwirkung nicht verringert.

Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) darf der Wärmeverlust der gedämmten Kellerdecke einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dazu sollten die Dämmplatten meist eine Dicke von zehn bis zwölf Zentimetern haben, abhängig von der Dämmwirkung des Materials. Wird noch besser gedämmt und die Dämmung von einem Fachbetrieb ausgeführt, können staatliche Zuschüsse beantragt werden. Zu den Details der Kellerdämmung und zu allen Fragen des Energiesparens im Alt- und Neubau berät der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale.

Im Landkreis Neuwied finden die nächsten Sprechstunden wie folgt statt: in Asbach in der Verbandsgemeindeverwaltung am Mittwoch, 6. Februar, von 13.45 bis 16.45 Uhr, in Bad Hönningen im Rathaus am Mittwoch, 6. Februar, von 8.15 bis 12 Uhr, in Dierdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 24. Januar, von 15 bis 18 Uhr, in Neuwied in der Kreisverwaltung am Mittwoch, 23. Januar, von 14 bis 17.45 Uhr und in Rengsdorf in der Verbandsgemeindeverwaltung am Donnerstag, 14. Februar, von 15 bis 18 Uhr. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Kostenlose telefonische Voranmeldung unter (08 00) 6 07 56 00, und zwar montags von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 17 Uhr.Pressemitteilung der

Verbraucherzentrale

Rheinland-Pfalz

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