Allgemeine Berichte | 07.01.2026

Service für Eltern mit geringem Einkommen

Kostenlos Schulbücher für neues Schuljahr ausleihen

Kreis Neuwied. Auch in diesem Jahr können Eltern mit einem geringen Einkommen wieder Anträge auf Lernmittelfreiheit, also auf die kostenlose Schulbuchausleihe, für ihre Kinder stellen. Darauf macht die Kreisverwaltung Neuwied aufmerksam.

Dementsprechende Antragsformulare für das Schuljahr 2026/2027 werden ab dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien, Donnerstag, 8. Januar, 2026, mit einem gesonderten Merkblatt über die Schulen an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

Eltern von Kindern und Jugendlichen an weiterführenden oder berufsbildenden Schulen -vorausgesetzt, der Bildungsgang ist in die Schulbuchausleihe einbezogen- können ihre Anträge an die Kreisverwaltung Neuwied, Referat Schulen, Weiterbildung und Sport, richten. Ansprechpartnerin ist Bahar Selcuk, Zimmer 0.20, Hermannstraße 20, 56564 Neuwied (ehemaliger Servicebereich der Sparkasse).

Anträge auf Lernmittelfreiheit können auch im Internet unter www.lmf-online.rlp.de aufgerufen- und ausgedruckt werden. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag ist an den, für die jeweilige Schule zuständigen, Schulträger zu richten.

Für die Korrespondenz per E-Mail gilt die Kontaktadresse schulbuchausleihe@kreis-neuwied.de.

Die Grundschulkinder im Landkreis Neuwied bzw. deren Erziehungsberechtigte sind dazu aufgerufen, ihre Anträge beim jeweiligen Schulträger abzugeben. Die Abgabefrist für alle Anträge endet am 16. März 2026. Nur in Ausnahmefällen können verspätete Anträge berücksichtigt werden. Bei mehreren Kindern muss für jedes Kind ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Neben der kostenlosen Schulbuchausleihe können Eltern auch kostenpflichtig Schulbücher für ihre Kinder ausleihen.

Damit kann bis zu zwei Drittel des Ladenpreises eingespart werden. Um diesen Service zu nutzen, müssen sich die Eltern in der Zeit vom 8. Mai 2026 bis zum 2. Juni 2026 im Internetportal der Schulbuchausleihe anmelden. Weitere Informationen sind unter der Homepage www.lmf-online.rlp.de erhältlich.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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