Allgemeine Berichte | 02.06.2021

Innengastronomie darf öffnen – Kulturveranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich

Kreis Ahrweiler: Umfassende Lockerungen ab heute in Kraft

Kreis Ahrweiler. Mit dem heutigen In-Kraft-Treten der 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (22. CoBeLVO) gelten ab sofort auch im Kreis Ahrweiler umfangreiche Lockerungen. Dazu zählen unter anderem:

- Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind mit fünf Personen aus fünf Hausständen möglich (Kinder bis einschließlich 14 Jahre und Geimpfte beziehungsweise Genesene bleiben dabei unberücksichtigt);

- Bei Außenaktivitäten und auch in der Außengastronomie entfällt grundsätzlich die Testpflicht. Es soll möglichst eine digitale Kontakterfassung erfolgen;

- Die Innengastronomie darf öffnen. Hier gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung, eine Vorausbuchungspflicht zur Steuerung des Zutritts und die Testpflicht;

- Freizeiteinrichtungen und Freizeitparks im Freien dürfen öffnen. Es besteht Maskenpflicht, wo immer möglich, sowie die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Darüber hinaus gilt für Freizeitparks eine Vorausbuchungspflicht;

- Im Sport ist das Training auch von Kontaktsportarten draußen in einer Gruppe von bis zu 10 Personen zuzüglich eines Trainers oder einer Trainerin möglich (Geimpfte und Genesene bleiben dabei unberücksichtigt). Für Kinder bis 14 Jahre ist Kontaktsport im Freien mit bis zu 25 Kindern möglich.

- Freibäder und Badeseen dürfen bei einer Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen öffnen. Saunen können mit Testpflicht und maximal 50 Prozent Belegung ebenfalls öffnen;

- Hotels dürfen Gäste im Innen- und Außenbereich bewirten. Frühstück darf auch als Buffet serviert werden. Hoteleigene Saunen, Wellnessangebote (unter anderem auch Kosmetikanwendungen) und Hallenbäder dürfen unter Auflagen und im Rahmen der Kontaktbeschränkung von Hotelgästen genutzt werden;

- Kultureinrichtungen, wie beispielsweise auch Theater und Kinos, dürfen innen und außen Veranstaltungen mit maximal 100 Zuschauenden durchführen. Es gelten das Abstandsgebot, die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie im Innenbereich die Testpflicht. Sitzplätze müssen personalisiert werden;

- Proben in der Laienkultur sind möglich: Innen mit Testpflicht, im Freien mit bis zu zehn Personen zuzüglich der Anleitungsperson (Geimpfte und Genesene bleiben dabei unberücksichtigt). Kinder dürfen draußen in Gruppen mit bis zu 25 Kindern proben.

Hinweis:

Veranstaltungen im Sinne des Paragraphen 2, Absatz 8 der 22. CoBeLVO sind unter anderem Eigentümerversammlungen oder Jahreshauptversammlungen. Etwaige „kleine Dorffeste“ fallen nicht darunter und sind weiterhin untersagt.

Die 22. CoBeLVO sieht auch vor, dass bei einem 7-Tage-Inzidenzwert unter 100 ab sofort die durch das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt veröffentlichte Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen maßgeblich ist.

Gemäß LUA befindet sich der Kreis Ahrweiler heute den vierten Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 50. Sollte der vom LUA gemeldete Wert auch am Freitag unter 50 liegen, würden am übernächsten Tag (Sonntag, 06.06.) weitere Lockerungen in den Bereichen Sport und Kultur sowie bei außerschulischen Bildungsangeboten in Kraft treten.

Alle Informationen zur 22. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind unter www.corona.rlp.de abrufbar.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

Leser-Kommentar
03.06.202110:50 Uhr
Heike Ziegler

Wie sieht es denn mit Besuchen in Krankhäusern aus?
Wir haben unseren Vater seit Wochen nicht mehr gesehen. Es wird immer nur am Eingang die Wäsche ausgetauscht und mehr ist nicht drin.
Und so wie uns geht es vielen anderen auch.

Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Georg Ceres: Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn sich diese Arena selbst finanzieren würde. Aber leider wird sicherlich die Sparkasse auch Geld ihrer Kunden reinstecken, und stattdessen keine anständigen Zinsen zahlen.
  • Sonja.R: zu der Bahn will ich nichts sagen, es wurde schon alles gesagt. Nur der Punkt ist, es ist immer noch eine Baustelle, kommt da jemand mal vorbei und schaut sich das mal an???
  • H. Schüller: Offenbar können Sie nicht lesen: "Wir freuen uns, dass unser Einsatz für die Bäume im Ausschuss und im Stadtrat erfolgreich war und die Planungen angepasst werden sollen, damit die Bäume erhalten bleiben...
  • Boomerang : Blablabla. Und wenn der Radweg fertig ist sind die Bäume weg. Genau wie in der Südallee sind dann plötzlich alle Bäume krank. Die Pflege und der Erhalt kostet Geld,und das steckt man lieber in Radwege...
Imageanzeige
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Weihnachtsmarkt Nickenich
Zerspanungsmechaniker
Late-Night Shopping 2025
Late Night Shopping 2025
Artikel "Kevin Wambach"
Empfohlene Artikel

Neuwied. Die Stadtwerke Neuwied (SWN) haben ihren Sponsoringvertrag mit dem Neuwieder Zoo um weitere drei Jahre verlängert. Damit bleibt der Energieversorger Hauptsponsor einer der wichtigsten Attraktionen der Stadt.

Weiterlesen

Remagen. Über eine Kooperation von Leben und Älterwerden in Remagen mitgestalten, dem Caritasverband Ahrweiler und dem Caritasverband Rhein-Erft-Kreis besteht die Möglichkeit, an Seniorenfahrten innerhalb Deutschlands teilzunehmen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

78-Jähriger überfuhr Verkehrsinsel und kollidierte mit Auto

Unfall auf der B484: War Sekundenschlaf die Ursache?

Siegburg. Am Donnerstag (20. November) wurde die Polizei gegen 12.15 Uhr zur Bundesstraße 484 (B484) zwischen Siegburg und Lohmar gerufen, weil es an der Ampelanlage zur Auffahrt der A3 zu einem Verkehrsunfall gekommen war.

Weiterlesen

bei Traueranzeigen
Wir helfen im Trauerfall
Wir helfen im Trauerfall
Recht und Steuern
Dauerauftrag 2025
Wir helfen im Trauerfall
Gesucht wird eine ZMF
Heimersheimer Weihnachtsmärktchen, 29. – 30.11.25
Nikolausmarkt in Oberbreisig
quartalsweise Abrechnung
Anzeige Black Friday / Sonderpreis wie vereinbart
Black im Blick Angebot
Kaufmännischer Leiter / Assistenz Geschäftsführung
Black im Blick