Das private Freilichtmuseum „Little Britain“ von Gary Blackburn kann derzeit vorerst nicht mehr besucht werden.  Foto: Archiv/CF

Am 28.08.2018

Allgemeine Berichte

Vermittlungsgespräch zwischen Ortsgemeinde, Bauämtern und Betreiber Gary Blackburn zu privatem Freilichtmuseum

Kreis Neuwied: „Little Britain“ ist illegal

Ausstellungsgelände widerspricht gesetzlichen Grundlagen - Zukunft von Little Britain ungewiss

Neuwied/Kretzhaus. Beim Vermittlungsgespräch zwischen der Ortsgemeinde Erpel, dem Betreiber von „Little Britain“ in Kretzhaus, Gary Blackburn, und den Bauämtern der Kreisverwaltung Neuwied und der Verbandsgemeinde Unkel stellten alle Teilnehmer unzweifelhaft fest, dass die baulichen Anlagen von „Little Britain“ auf dem Grundstück der Familie Blackburn insgesamt illegal errichtet wurden. Das Projekt sorgt bereits seit einiger Zeit für reichlich Diskussionen. Fakt ist – und hieran ließen die Behördenvertreter keinen Zweifel aufkommen: „Little Britain“ widerspricht aktuell den gesetzlichen Grundlagen.

„Schwarzer Peter liegt in Blackburns Händen“

Gleich zu Beginn stellten Landrat Achim Hallerbach und der 1. Kreisbeigeordnete und Kreisbaudezernent Michael Mahlert auch klar: „Die Kreisverwaltung hat nicht darüber zu entscheiden, ob Little Britain als Kleinod oder Schandfleck, abstoßend oder bezaubernd, geschmacklos oder wertvoll einzustufen ist. Wir haben dafür zu sorgen, dass das Gesetz eingehalten wird. Der ganze Konflikt ist grotesk und hätte bei Einhaltung gewisser Grundregeln viel sachlicher verlaufen können. Wer auch nur eine Terrassenüberdachung am Haus anbringen will und sich unsicher ist, ob dafür eine Genehmigung notwendig ist, fragt doch logischerweise beim Bürgermeister oder beim Bauamt vorher nach. Das gehört zu deren Alltag und wird von den Bürgerinnen und Bürgern reichlich genutzt.“ Damit liegt der Schwarze Peter ganz klar in Blackburns Händen; was ihm aber nicht neu sein dürfte. Dieser lenkte bei dem Gespräch auch ein und sagte zu, die illegalen Bauten zu beseitigen und insgesamt ein Konzept für eine Legalisierung seines Projekts zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen zu wollen. Inzwischen meldete Blackburn, dass er alle nicht rechtmäßig aufgestellten Figuren und Pflanzen beseitigt habe. Auch die Busse hat er wie gefordert von den Flächen der Gemeinde entfernt. Nun hofft er, dass seine Sachen in Zukunft wieder an ihren Platz zurückkehren können.

Nutzung untersagt

Vor diesem Hintergrund der Illegalität war es erforderlich, dass die Nutzung aller baurechtswidrig errichteten baulichen Anlagen, wie z. B. Panzer, halb offene Hütte, geschlossene Hütte, Telefonzelle, diverse Fahrzeuge, mit sofortiger Wirkung untersagt wurde. Weiterhin wurde angeordnet, dass die zur Deko- und Ausstellungszwecken in und auf den von der Nutzungsuntersagung betroffenen Anlagen eingebrachten Gegenstände bzw. Figuren sofort zu entfernen sind.

Besucher müssen draußen bleiben

Weiterhin wurde mit sofortiger Wirkung untersagt, Besuchern zum Zwecke der Besichtigung der Ausstellung „Little Britain“ den Zutritt zu gewähren. Der Zutritt ist durch Sperrung der Zuwegung für unbefugte Dritte mittels geeigneter Maßnahmen, wie z. B. Anbringung einer entsprechenden Beschilderung, Errichtung einer Absperrung bzw. Schrank- und Toranlage, zu verhindern. Außerdem wurde mit sofortiger Wirkung untersagt, die Ausstellung zu bewerben. Bereits angebrachte Werbeschilder und Plakate sind sofort zu entfernen. Landrat Hallerbach wies ausdrücklich darauf hin, dass die bisherige Verfügung weiterhin gelte.

Baurecht vs. Little Britain

Im Gespräch erläuterten die Behördenvertreter nochmals das baurechtliche Verfahren, welches klar und deutlich regelt, wie bei Baugenehmigungen zu verfahren ist. Zu den Aufgaben einer Ortsgemeinde gehört die Erstellung eines Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan). Hier wird geregelt wo, was und wie in einem Dorf oder einer Stadt gebaut werden soll und kann. Natürlich muss diese dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) der Verbandsgemeinde bzw. der Stadt und den überörtlichen Bestimmungen entsprechen.

Bebauungsplan müsste geändert werden

Das heißt im Normalfall: der Flächennutzungsplan legt fest, wo Bauflächen und Versorgungsanlagen, Straßen entstehen sollen, Waldflächen oder auch Flächen für die Landwirtschaft erhalten bleiben oder entstehen; ob für Industrie oder Handwerk Flächen zur Verfügung stehen oder Wohnhäuser gebaut werden sollen etc. Im Bebauungsplan wird dies dann konkretisiert, z.B. Größe der Baufeldern, Zuwegungen, Geschoßzahl der Häuser usw.

Da kein Rechtsanspruch darauf besteht, dass eine Verbandsgemeinde einen Flächennutzungsplan oder die Ortsgemeinde einen Bebauungsplan, gar mit bestimmten Parametern aufstellen oder ändern muss, empfiehlt es sich natürlich erst, einen Bauantrag für ein bestimmtes Bauvorhaben zu stellen, wenn diese sog. Bauleitplanung abgeschlossen ist. Zumal das ganze Planungsverfahren ergebnisoffen ist und unter Umständen nicht zu Ende geführt werden kann, wenn andere Belange überwiegen. In dieser Bauleitplanung werden viele Fragen geklärt, die für das konkrete Objekt von Bedeutung sind: Welche Flächen dürfen wie bebaut werden – und welche nicht? Wie ist die Zufahrt zu den Grundstücken geregelt? Die Flächen müssen gut von den Rettungsdiensten und allen Nutzern erreicht werden können. Wie ist die Wasser-, Löschwasserver- und Abwasserentsorgung sichergestellt? etc. Aber auch Gutachten zum Artenschutz, möglichen Altlasten, Versickerungsfähigkeit des Bodens oder zum Immissionsschutz müssen gegebenenfalls erstellt werden. Neben der Bauleitplanung können z.B. Anträge zu Änderung der Bodennutzung, z.B. wenn aus dem Wald ein Baugebiet werden soll kommen oder nachbarschaftliche Einigungen, Grunddienstbarkeiten müssen vorher geklärt werden.

Nachträgliche Änderung könnte Lösung sein

Soweit der Sachverhalt wie ihn das Gesetz vorsieht. Werden jedoch Fakten seitens der Grundstückbesitzer geschaffen, ohne dass ein beschlossener Bebauungs- und Flächennutzungsplan vorliegt oder ein Bauantrag gestellt wurde, kann die Gemeinde bzw. die Verbandsgemeinde nachträglich die Bauleitplanung ändern. Jedoch mit dem Risiko, dass die geschaffenen Fakten trotz alledem nicht, oder nicht in jedem Punkt, rechtens werden, was konkret Ab- oder Rückbau bedeutet.

„Dies gilt für alle Bürgerinnen und Bürger, ganz gleich ob sie ein Einfamilienhaus planen, Stallungen aus dem elterlichen Betrieb in Wohnungen verwandeln wollen, eine Industrieanlage oder ein Museum planen. Je nach Vorhaben sind spezielle Regelungen zu treffen. Bei musealen Ausstellungsflächen, sind eventuelle Vorbehalte des Tourismus, Besucher- und Kundenverkehr und -parkplätze oder Immissionen etc. betroffen, bei Planungen am Ortsrand sind Einwände von z.B. Naturschutzverbände zu hören. „Diese ganzen Verfahren sind kompliziert, aber zu einem Rechtsstaat gehört auch, dass sich an Recht gehalten und dies auch durchgesetzt wird, dass Interessen gegeneinander abgewogen werden und bei Entscheidungen der Blick auf das Ganze und nicht nur auf die Einzelinteressen gerichtet wird. Herr Blackburn ist nun am Zuge die Bedingungen für einen genehmigungsfähigen Antrag zu schaffen. Erst danach kann über den Fortbestand des Projektes gesprochen werden“, stellen Hallerbach und Mahlert abschließend fest.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Neuwied

Das private Freilichtmuseum „Little Britain“ von Gary Blackburn kann derzeit vorerst nicht mehr besucht werden. Foto: Archiv/CF

Leser-Kommentar
28.08.201818:21 Uhr
bschmoll.

Hat man in Neuwied keine anderen Probleme?
Echt jetzt???
Da macht einer das Dorf und sein Grundstueck schoener, und dann kommt ein Bauamt.
seit Jahren raeuchert einer in Vettelschoß mut seinem Ofen. da macht auch keiner was...
und die Scheiß alten Dreck Wagons duerfen ja auch bleiben....
nur Kopfschuetteln...

Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Monika Bender : Ein super schönes Fest bei tollem Wetter. Die Spielgeräte und -Ideen waren außergewöhnlich und Klasse! Wo kann man erfahren, ob man bei der Verlosung etwas gewinnen hat ?
  • Oliver L.: Gleiches sollte auch für die mit Abstand tödlichste, leider in DE aber ebenfalls legale Droge Alkohol gelten. Es ist schlimm, Kindern und Jugendlichen auch in der Öffentlichkeit vorzuleben, dass Drogenkonsum...
  • Alex Fuhr: Mit Interesse habe ich gelesen, dass die Stadt Bad Breisig beim diesjährigen Zwiebelsmarkt den Konsum von Cannabis untersagt – mit der nachvollziehbaren Begründung, dass insbesondere Kinder und Jugendliche...
  • Lothar Gast: Wo kann man bei der Musterung seinen Rollator und die Sauerstoffflasche parken?
  • Monika Engler: Naja, es kommt immer auf den Ton an, wie in Deutschland etwas kommuniziert wird. Vielleicht könnte Herr Fratzscher auch Pensionär/innen ins Visier nehmen, auch wenn sie nicht in die Rentenkassen einzahlen mussten.
  • Tünn : Ich finde die Idee erbärmlich. Gerade die Männer der Generation hatten lange Wehrpflicht und sollen jetzt noch so ein Jahr machen. Das geht garnicht. Soll die junge Generation mal ran. Hauptsache ein...
Dauerauftrag Imageanzeige
Messezeitung "Rheinbacher Ausbildungsmesse"
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Messezeitung Rheinbacher Ausbildungsmesse
Oberwinterer Marktgeflüster, 14.09.25
Pellenzer Lehrstellen- und Informationsbörse 2025
Kirmes Ettringen
Kirmes in Ettringen
Kooperationsanzeige
CNC-Fräser/CNC-Bediener (m/w/d)
Empfohlene Artikel

Mertloch. Am 30. August veranstalteten die Mertlocher Fanny-Bouler wieder ein Turnier, um den/die VereinsmeisterIn zu ermitteln.

Weiterlesen

Münstermaifeld. Nach der erfolgreichen Erstveranstaltung im letzten Jahr lädt der Förderverein Erlebnisbad Münstermaifeld e.V. am Ende der Freibadsaison zum zweiten Hundeschwimmwochenende ein am 27. und 28. September jeweils von 12 Uhr bis 16 Uhr!

Weiterlesen

Weitere Artikel

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat ein Update zur Wetterlage am Dienstag herausgegeben. Es

08.09.: Hochwasser-Vorwarnung für die Ahr

Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat ein Update zur Wetterlage am Dienstag herausgegeben. Es besteht eine Unwetterwarnung vor heftigem Starkregen und eine Hochwasser-Vorwarnung für die Region der Ahr.Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat eine amtliche Unwetterwarnung vor heftigem Starkregen für den Kreis Ahrweiler herausgegeben Zudem liegt eine Hochwasser-Vorwarnung für die Region der Ahr vor. Demnach...

Weiterlesen

Sechster Regionalmarkt findet in Ochtendung statt

„Deck den Tisch mit Heimat“

Kreis MYK. Die Kulturhalle in Ochtendung verwandelt sich am 13. September erneut in ein Mekka für Liebhaber regionaler Köstlichkeiten und handwerklicher Qualität. Unter dem Motto „Deck den Tisch mit Heimat“ findet der Regionalmarkt in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal statt. Zwischen 10 und 16 Uhr haben Besucher die Gelegenheit, eine Vielzahl an regionalen Produkten zu entdecken und die einzigartige Marktatmosphäre zu genießen.

Weiterlesen

LandFrauen Mayen Koblenz

Kreativ Abend mit Lilli Wetzel

Ruitsch. Alle sind herzlich eingeladen zu einem entspannten und kreativen Abend voller Farben und Inspiration., um gemeinsam die Welt der Malerei (Neurographik) zu entdecken!

Weiterlesen

Monatliche Anzeige  Okt. 2024 bis Sept.2025
Dauerauftrag
Baumfällung & Brennholz
Sonderbeilage "Rheinbacher Ausbildungsmesse"
Magazin "Rheinbacher Ausbildungsmesse"
Imageanzeige
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Magazin "Rheinbacher Ausbildungsmesse"
Skoda Open Day
Messezeitung "Rheinbacher Ausbildungsmesse"
Rheinbacher Ausbildungsmesse
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Pellenzer Lehrstellenbörse
Kirmes Ettringen
Stein- und Burgfest
Anzeige Willst Du mit mir arbeiten?
Anzeige KW 36 / Robotik und Künstliche Intelligenz