Allgemeine Berichte | 23.03.2023

Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreisverwaltung weist auf Einschränkungen ab April hin

Die Verfahrensabläufe in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden aus personellen Gründen ab dem 1. April neu geregelt. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Kreis MYK. Die Verfahrensabläufe in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden aus personellen Gründen ab dem 1. April neu geregelt. Nachfolgende Neuerungen gilt es zu beachten:

• Eine Vorsprache bei den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde erfolgt ausschließlich nach Terminvergabe. Eine Vorsprache ohne Termin ist leider nicht mehr möglich. Bei der Bearbeitung von Terminen wird jedoch eine Priorisierung vorgenommen.

• Für die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde wird eine Hotline mit der Rufnummer 0261/108-788 eingerichtet. In dieser Hotline kann das entsprechende Anliegen ausgewählt werden und der Anrufer wird automatisch zum richtigen Sachbearbeitenden weitergeleitet.

• Kunden, die ausschließlich Unterlagen abgeben möchten, können diese entweder per Post schicken, in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder in einem eigens im Bereich der Ausländerbehörde im Kreishaus aufgestellten Briefkasten hinterlegen.

• Schriftliche Anfragen sind ausschließlich per Mail an das E-Mail-Postfach der Ausländerbehörde an auslaenderbehoerde@kvmyk.de oder an abh@kvmyk.de zu stellen und werden in der Regel innerhalb einer Woche durch die Ausländerbehörde beantwortet.

• Im Zugangsbereich der Ausländerbehörde wird eine Terminkontrolle eingerichtet, die nur von Kunden mit einem entsprechenden Termin passiert werden kann. Kunden die ohne Termin vorsprechen, werden ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen.

Für die getroffenen Maßnahmen sowie voraussichtlich längere Wartezeiten bittet die Kreisverwaltung um Verständnis.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Die Verfahrensabläufe in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz werden aus personellen Gründen ab dem 1. April neu geregelt. Foto: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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