Allgemeine Berichte | 06.06.2024

Richtig wählen will gelernt sein!

Kurz erklärt: Kumulieren und Panaschieren

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

Region. Kumulieren und Panaschieren sind zwei besondere Wahlverfahren, die bei Kommunalwahlen in Deutschland angewendet werden können. Sie ermöglichen es den Wählern, ihre Stimmen gezielt zu verteilen und dadurch ihre Präferenzen differenziert zum Ausdruck zu bringen.

Kumulieren

Kumulieren bedeutet, dass ein Wähler mehrere Stimmen auf einen einzelnen Kandidaten bündeln kann. Hier sind die Schritte, um zu kumulieren:

Wahlzettel prüfen: Auf dem Wahlzettel stehen die Kandidaten und die Anzahl der maximal verfügbaren Stimmen (z.B. bei einer Gemeinderatswahl 30 Stimmen).

Stimmen verteilen: Statt jedem Kandidaten nur eine Stimme zu geben, kann man einem Kandidaten mehrere Stimmen geben, maximal jedoch so viele, wie auf dem Wahlzettel angegeben sind (z.B. drei Stimmen pro Kandidat).

Stimmen summieren: Die Gesamtsumme der abgegebenen Stimmen darf die Anzahl der verfügbaren Stimmen nicht überschreiten (z.B. 30 Stimmen bei einer Gemeinderatswahl).

Panaschieren

Panaschieren erlaubt es, die Stimmen auf Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten zu verteilen. Hier sind die Schritte, um zu panaschieren:

Kandidatenlisten prüfen: Es gibt mehrere Wahllisten mit verschiedenen Kandidaten.

Stimmen verteilen: Der Wähler kann Kandidaten aus verschiedenen Listen wählen und seine Stimmen auf diese Kandidaten verteilen.

Kombination mit Kumulieren: Es ist auch möglich, das Panaschieren mit dem Kumulieren zu kombinieren, indem man Kandidaten aus verschiedenen Listen jeweils mehrere Stimmen gibt, solange die Gesamtanzahl der Stimmen nicht überschritten wird.

BA

Symbolbild. Foto: Pixabay.com

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