Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr

Lahnstein erweitert Radwegenetz

Lahnstein erweitert Radwegenetz

Die Kirchstraße in Oberlahnstein gehört zu den Einbahnstraßen, die von Radfahrern in beide Richtungen befahren werden dürfen. Foto: Mira Bind / Stadtverwaltung Lahnstein

Lahnstein. Fahrradfahren ist nicht nur umweltfreundlich, sondern oft auch schneller als die Fahrt mit dem Auto. Doch manchmal stellt sich die Frage, was mit dem Fahrrad im Straßenverkehr erlaubt ist und was nicht. Wie sieht es mit dem Befahren von Einbahnstraßen aus – ist es erlaubt, als Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung zu fahren?

Grundsätzlich gilt: Einbahnstraßen dürfen auch von Radfahrern nur in der vorgegebenen Richtung befahren werden. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld von 20 bis 35 Euro rechnen.

Das Fahren entgegen der Einbahnstraße ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich, da andere Verkehrsteilnehmer nicht mit Geisterfahrern rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Viele Kommunen und auch die Stadt Lahnstein haben in den letzten Jahren Einbahnstraßen für den Fahrradverkehr in beide Richtungen freigegeben. Dies ist durch ein Zusatzschild unter dem Einbahnstraßenschild gekennzeichnet, auf dem ein Fahrrad und zwei Pfeile in entgegengesetzter Richtung abgebildet sind. Ein weiteres Schild ist am Ende der Einbahnstraße zu finden. Dieses hebt das Verbot der Einfahrt auf.

Wer als Radfahrer eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Autofahrtrichtung nutzt, muss jedoch einige Regeln beachten. So haben sich Radfahrer rechts zu halten und die Vorfahrt zu beachten. Es gilt auch hier die Vorfahrtregel „rechts vor links“ – ganz nach dem Grundsatz aus Paragraf 8, Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Außerdem muss er besonders vorsichtig sein, da er möglicherweise schlechter gesehen oder mit unerwarteten Situationen konfrontiert wird.

Die Freigabe von Einbahnstraßen für Radfahrer in beide Richtungen hat zum Ziel, Radfahren attraktiver und sicherer zu machen, indem Umwege vermieden und das Netz der Radwege erweitert werden. Allerdings ist dies nur möglich, wenn die Einbahnstraßen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, eine ausreichende Fahrbahnbreite und übersichtliche Verkehrsführung.

In den letzten Wochen hat die Stadt Lahnstein mehrere Einbahnstraßen (Westallee, Kirchstraße, Hochstraße) für den Fahrradverkehr in beide Richtungen freigegeben und plant, dies auch in Zukunft weiter zu tun.

Damit möchte sie den Radverkehrsanteil nicht nur während der Brückensperrung erhöhen und die Lebensqualität in der Stadt verbessern.Pressemitteilung

Stadt Lahnstein