Allgemeine Berichte | 07.07.2026

Leserbrief: Ahr-Flut: „Warum wird niemand bestraft?“

Die Ahr in Bad Neuenahr am Morgen nach der Flut.  Foto: ROB

Fünf Jahre sind vergangen, seitdem in der Ahrflut 135 Menschen im Alter von 4 Monaten bis 97 Jahren ums Leben kamen. Über 700 Personen wurden verletzt. Gar nicht zu reden von den Schicksalen und Tragödien, die bis heute auf die Ahrflut zurückzuführen sind (z. B. Suizide, über die keiner berichtet).

Zu Recht fragen sich deshalb die Menschen, warum wird hierfür niemand zur Verantwortung gezogen und bestraft. Mit gesundem Menschenverstand kann das niemand nachvollziehen und verstehen. Zumal klar feststeht, worin das Versagen lag und wer dafür die Verantwortung hat.

Die Erklärung: Die Vorschriften zum Brand- und Katastrophenschutz sind nicht strafbewehrt! Übrigens auch andere Rechtsvorschriften, die für die Sicherheit der Bürger geschaffen wurden (z. B. Wasserhaushaltsgesetz). D. h., die Missachtung dieser Vorschriften selbst steht nicht unter Strafe. Wenn es zu einem Schaden kommt, dann muss zwischen der Missachtung der Vorschriften und dem Schaden eine Kausalität, also der unmittelbare Zusammenhang, nachgewiesen werden. Das geht in aller Regel nur über ein Gutachten. Wird dies nicht innerhalb von 5 Jahren bewiesen und es wird keine Anklage erhoben, ist die Sache verjährt. Selbst wenn eine Anklage erhoben werden sollte und nach 10 Jahren nach Tattag kein Urteil gefällt wurde, tritt ebenfalls die Verjährung ein.

Andere Rechtsvorschriften, die Ähnliches regeln (z. B. betrieblicher Arbeits- und Brandschutz, wo es auch um Notfallpläne und Evakuierungen geht), haben sehr strenge Strafvorschriften. Da muss nicht einmal etwas passieren. Nur eine Missachtung der Vorschriften zieht in aller Regel hohe Strafen für einen Betriebsleiter, für die Fachkraft für Arbeitsschutz oder den Brandschutzbeauftragten, die allesamt persönlich haften, mit sich. Wehe dem, es kommt zu einem Schaden!

Deshalb wurde auch in Deutschland aufgrund von Organisationsversagen im öffentlichen Bereich bisher auch noch niemand verurteilt (z. B. Loveparade-Katastrophe 2010). Ob es daran liegt, dass an der Spitze der Verantwortung im Band- und Katastrophenschutz immer eine politisch-gesamtverantwortliche Person, also ein gewählter Mandatsträger, steht, darüber kann man nur spekulieren. Und zwar auf allen Ebenen, ob in den Städten und Gemeinden, den Landkreisen oder im Land. Hier stehen Politiker*innen an der Spitze, die für ihre große Verantwortung, die sie tragen müssen, auch hohe Gehälter beziehen (B-Besoldung, wie Generäle). De facto können sie aber nur sehr schwer zur Verantwortung gezogen werden, wie sich jetzt auch wieder nach der Ahrflut gezeigt hat.

Die Politiker selbst hätten es in der Hand, hier Veränderungen herbeizuführen, damit ein höherer Druck besteht, damit die Gesetze und Verordnungen auch tatsächlich befolgt werden. Aber warum sollten sie sich selbst „in Gefahr bringen“, bei Versagen bestraft zu werden? Ein Schelm, wer sich Böses dabei denkt!

Walter Jung, Remagen

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