Allgemeine Berichte | 25.04.2019

Empfehlungen der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Maibaum aufstellen - aber sicher!

Schutzmaßnahmen, um Unfallrisiken zu reduzieren

Region. Steht der Maibaum erst, ist alles gut. Doch immer wieder kommt es beim Maibaumstellen zu Unfällen, die im schlimmsten Fall auch tödlich enden können. Das muss nicht sein: Wer Schutzmaßnahmen einhält und gut vorplant, kann Unfallrisiken deutlich reduzieren. Darauf weist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hin und gibt folgende Empfehlungen.

Schon vorab sollten mögliche Risiken am Aufstellort berücksichtigt werden. Dabei muss bereits klar sein, auf welche Art der Maibaum aufgestellt werden soll. Auf dieser Grundlage werden die Helferinnen und Helfer über die Gefahren und Besonderheiten des Maibaumstellens aufgeklärt. Ebenfalls vorab müssen die Arbeitsgeräte und auch der Maibaum selbst auf Schäden kontrolliert werden. Selbstverständlich sein sollte, dass die Helfenden die nötigen Kenntnisse haben, um die anfallenden Tätigkeiten - etwa Arbeiten mit Motorsäge oder Kran - sicher ausführen zu können. Bevor es losgeht, müssen dann noch Gefahrenbereiche gekennzeichnet und sichergestellt werden, dass Unbeteiligte nicht verletzt werden können.

Vielerorts wird der Maibaum mithilfe von „Schwalben“ gestellt. Dabei gilt: Die „Schwalben“ sollten stabil sein und dem Gewicht des Baumes standhalten können. Ein geringeres Unfallrisiko birgt das Aufstellen mit geeigneten Maschinen, etwa Traktoren mit Winden oder Anbaukränen. Hier muss auf eine gute Abstimmung des Maschinenbedieners und der Helferinnen und Helfern untereinander geachtet werden. Für die Standsicherheit des Maibaums ist die Befestigung am Baumfuß entscheidend. Die Befestigungen müssen alle entsprechend dimensioniert, dauerhaft und stabil sein. Auch nach der Maifeier muss ihre Sicherheit über das Jahr hinweg in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden, so die Mitteilung der Unfallkasse.

Was ist, falls doch etwas passiert?

Wenn der Maibaum im Auftrag der Gemeinde aufgestellt wird, trägt die Gemeinde die Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten im Sinne der geltenden Sicherheitsbestimmungen. Diejenigen Personen oder Vereinsmitglieder, die vorab von der Gemeinde den offiziellen Auftrag zum Maibaumstellen erhalten haben, sind auch gesetzlich unfallversichert, ebenso Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, wenn sie im Rahmen eines offiziell angeordneten Feuerwehrdienstes beim Maibaumaufstellen tätig werden.

Weitere Hinweise zum sicheren Maibaumstellen hält das Informationsblatt „Maibaum aufstellen“ bereit, das auf der Homepage der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter https://www.ukrlp.de/medien/informationsblaetter/ heruntergeladen werden kann. Pressemitteilung

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

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