Urteil im Gimmiger Mordprozess gefällt
Mord aus Heimtücke, lebenslange Haft für den Angeklagten
Koblenz. Am Dienstag fand der sechste und letzte Verhandlungstag im Prozess um das Tötungsdelikt in Gimmigen statt. Vor vollbesetzten Zuschauerrängen und bei großem Medieninteresse verkündete die große Strafkammer am Landgericht Koblenz ihre Entscheidung.
Der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin verkündete im Namen des Volkes folgendes Urteil: Der Angeklagte wird wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Er trägt die Kosten des Verfahrens
Nach dem Urteil durften sich alle Anwesenden setzen und der Richter begründete das Urteil ausführlich.
Mord aus Heimtücke
Die Kammer kam aufgrund des zeitlichen Abläufen zu folgenden Erkenntnissen: Zunächst habe der Angeklagte versucht, seine Frau nach der Trennung zurück zu gewinnen. Als dies nicht klappte, verübte er einen nach Auffassung des Gerichts ernsten Suizidversuchs. Danach reifte in Matthias K. ein Plan B. Er wollte mit seiner neuen Partnerin eine neue Familie gründen, dem gemeinsamen Sohn eine Patchworkfamilie bieten und zu Anna ein freundschaftliches Verhältnis pflegen.
Als das Opfer darauf nicht einging und zudem eine Änderung des Wechselmodells im Umgangsrechts anstrebte, änderte er sein Vorhaben. Er beschoss, Anna zu beseitigen. Er begann mit den vorbereitenden Handlungen, dem Ausheben der Grube und dem Auskleiden des Flurs mit Malervlies. Die Tat selbst wurde geplant und inszeniert ausgeübt, nicht im Affekt. Das arglose Opfer wurde in einen Hinterhalt gelockt und hatte keinerlei Chance, dem Geschehen zu entfliehen. Deshalb sah die Kammer das Merkmal der Heimtücke als erfüllt an.
Allerdings reichten die dem Gericht vorliegenden Beweise nicht aus, um einen Mord aus Habgier nachzuweisen. Dieses Mordmerkmal schied also aus.
Damit eine schon per se verwerfliche Tat wie diese aufgrund niedriger Beweggründe begangen wurde, müssen weitere, besondere Kriterien erfüllt sein. Es lag zwar eindeutig ein Femizid vor, das genüge aber nicht. Dieses dritte Mordmerkmal konnte die Kammer ebenfalls nicht feststellen.
Die Schuldfähigkeit des Angeklagten steht nach Ansicht des Gerichts allerdings außer Frage.
Keine vorzeitige Entlassung, keine besondere Schwere der Schuld
Eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die von der Staatanwaltschaft beantragt worden war, schied nach Ansicht des Gerichts aus. Die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach 15 Jahren ist danach möglich. Allerdings wurde eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten vor Ablauf der Strafe ausgeschlossen.
Der Haftbefehl vom 20.07.2025 bleibt aufrecht erhalten und in Vollzug. Damit bleibt Matthias K. in Haft. Nun haben die Prozessbeteiligten Gelegenheit, nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe eine Revision zu prüfen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.SCHÜ
Mit erst 31 Jahren wurde Anna K. heimtückisch von ihrem Ex-Partner getötet. Foto: SCHÜ
