Dieter Beschoner überzeugt im Richteramt beim Traditionellen Verhaften der GEK
Närrische Premiere gelungen
Erpel. Beim Traditionellen Verhaften der GEK feierte in diesem Jahr ein bekanntes Gesicht eine ganz besondere Premiere: Dieter Beschoner stand erstmals als Richter des Närrischen Gerichts auf der „Richterbank“ – und meisterte diese große Aufgabe mit Bravour.
Am Samstag vor dem Großen Karnevalszug kontrollieren die uniformierten Fußtruppen der GEK die Straßen, Häuser und Bewohner der Herrlichkeit auf närrische Redlichkeit und Karnevalsbereitschaft. Bei Feststellungen von Verfehlungen werden die Delinquenten bis ins Verhaftungslokal im Gasthaus „Om Maat“ gebracht und dem Hohen Gericht vorgeführt – ein Spektakel, das seit Jahrzehnten jecke Besucher in den Ort lockt.
Dieter Beschoner, Sprecher des Elferrats der GEK und langjähriges Vorstandsmitglied, übernahm in diesem Jahr zum ersten Mal die Leitung des Gerichts. Damit trat er in große Fußstapfen: seine Vorgänger Fritz Dreesbach und Werner Henneker hatten das Richteramt mit viel Engagement und Leidenschaft geprägt und das Verhaften zu dem gemacht, was es heute ist. Eine große Aufgabe, der Beschoner jedoch gerecht wurde, als habe er nie etwas anderes gemacht.
Bereits in den vergangenen Jahren war Beschoner im Hohen Gericht aktiv, ehe er das Richteramt übernahm. In seiner neuen Rolle bewies er nicht nur Verständnis für Tradition und närrischen Humor, sondern auch ein feines Gespür für die richtige Balance aus Strenge und Frohsinn – ganz im Sinne des GEK-Brauchtums. Viele der Verurteilten, darunter Kommunalpolitiker, Vereinsvertreter, Gäste aus Nachbargemeinden oder einfach karnevalistisch unzureichend vorbereitete Bürgerinnen und Bürger, erlebten unter seiner Leitung lebhafte Verhandlungen und kreative, aber faire Strafen.
Das Hohe Gericht war bestens vorbereitet – Vorladungen lagen bereits im Vorfeld vor –, und die Verhandlungen zwischen Anklage und Verteidigung boten ein humorvolles Spektakel für das Publikum. Nicht selten gelang es Verurteilten, sich nach dem Schuldspruch durch ein angemessenes „Schmiergeld“ freizukaufen – eine Tradition, die seit Jahrzehnten zur närrischen Umgangsform gehört.
