Antragsphase für Rebflächenförderung in MYK beginnt im Januar
Neue Fördermöglichkeiten für Winzer
Kreis MYK. Im Landkreis Mayen-Koblenz startet ab dem 2. Januar bis zum 31. Januar die Antragsphase für Beihilfen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen für das Pflanzjahr 2024. Diese Frist gilt für den zweiten Teil des Antragsverfahrens, in dem Förderungen für im Jahr 2024 zu bepflanzende Flächen, die im Rahmen der Weinmarktordnung unterstützt werden sollen, beantragt werden können. Für die Pflanzung kommen alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten in Frage.
Eine Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Flächen bereits im ersten Teil des Antragsverfahrens gemeldet und positiv für eine Rodung beschieden wurden. Eine Nachmeldung ist nicht möglich, wie das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz informiert.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen die Anpassung der Zeilenbreite, die Pflanzung von Halb- und Hochstammreben, ein Rebsortenwechsel sowie Maßnahmen nach Bodenordnung. Auch das Anlegen von Querterrassen sowie Handarbeitsmauersteillagen kann mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar unterstützt werden. Anträge können elektronisch über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer gestellt werden, wobei Hilfestellungen bei der Dateneingabe angeboten werden. Alternativ stehen ab Januar auf der Homepage des Mainzer Landwirtschaftsministeriums die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare zum Download bereit.
Für weitere Informationen und Auskünfte zum Antragsverfahren können sich Winzer der Stadt Koblenz und des Landkreises Mayen-Koblenz an Norbert Simonis unter der Telefonnummer 0261/108-410 oder Léonie Zander unter der Telefonnummer 0261/108-250 vom Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wenden.BA