Allgemeine Berichte | 16.01.2025, 09:48 Uhr

Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Sinzig. Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Bislang sind noch nicht alle Daten verarbeitet, daher verschiebt sich die Versendung der Steuerbescheide auf den Zeitraum Ende März/Anfang April. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden daher gebeten, die Zusendung der Steuerbescheide zunächst abzuwarten.

Das heißt, dass im Februar keine Fälligkeit für Grundsteuer vorgemerkt ist. Die Fälligkeit aus Februar wird mit der Fälligkeit Mai gemeinsam veranlagt, bedeutet für die Steuerpflichtigen, dass die Raten für die Abgaben erstmalig für 2025 am 15.05.2025 fällig sind.

Zahlung und Kontakt bei Rückfragen

Die im Bescheid ausgewiesene Grundsteuer wird für den Zeitraum ab dem 01.01.2025 ermittelt und direkt an die zuständige Gemeinde gezahlt.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

1. Fragen zum Grundsteuerbescheid (z. B. zu Zahlung, Hebesatz oder Erlass der Grundsteuer) beantwortet die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten können dem Grundsteuerbescheid entnommen werden.

2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten sind auf den entsprechenden Bescheiden zu finden. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren

Wurde ein Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag eingelegt, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Gemeinde zu zahlen.

Pressemitteilung der

Stadt Sinzig

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