Allgemeine Berichte | 02.07.2025

Zentraler Bestandteil der künftigen Radverbindung zwischen Engers/Block und der Innenstadt

Neuwied: Engerser Straße wird zur Fahrradstraße

Das Bild zeigt das Beispiel einer Fahrradstraße.Foto: Stadt Neuwied / Ulf Steffenfauseweh

Neuwied. Am Montag, 7. Juli, beginnt der Aus- und Umbau der Engerser Straße zwischen Wilhelmstraße und Pfarrstraße zur Fahrradstraße. Die Straße wird im Vollausbau einschließlich der Frostschutzschicht neu hergestellt. Stadtwerke und Service-Betriebe erneuern Teile der Entwässerung sowie Gas-, Wasser- und Stromleitungen und verlegen Internetkabel. Für den Bau muss die Straße voll gesperrt werden. Geplant ist, dass die Arbeiten im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden.

Der Umbau der Engerser Straße zur Fahrradstraße ist ein zentraler Punkt bei der Umsetzung des im Verkehrsentwicklungsplan festgehaltenen Konzeptes einer Radwegeverbindung zwischen der Innenstadt und dem Bereich Engers/Block. Die von dort kommenden Radfahrer können künftig von der Hafenstraße über die Reckstraße und die Germaniastraße bis zum Rheintalweg und dann auf die Engerser Straße fahren. Die beschriebenen Abschnitte werden noch entsprechend markiert und beschildert, müssen aber nicht (mehr) umgebaut werden. Das gilt auch für das Teilstück der Engerser Straße vor der Marktkirche.

Mit dem Ausbau der Engerser Straße ergibt sich darüber hinaus perspektivisch ein „City-Fahrradring“. So können Radfahrer vom Fahrradweg entlang der Hermannstraße auf den derzeit im Bau befindlichen Radweg in der Schloßstraße einbiegen und von dort weiter in die Engerser Straße fahren.

Fahrradstraßen sind grundsätzlich dem Fahrradverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge (Autos) dürfen dort mit maximal Tempo 30 in eine Fahrtrichtung fahren, müssen aber die Vorfahrt der Radfahrer beachten und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit reduzieren, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden. Radfahrer dürfen in diesen Straßen auch jederzeit nebeneinander fahren, was auf anderen Straßen nur erlaubt ist, „wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird“.

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