Allgemeine Berichte | 30.11.2018

Agentur für Arbeit: Milde Temperaturen sorgen für weiteren Rückgang der Arbeitslosigkeit in und um Koblenz

Noch keine Winterflaute am Arbeitsmarkt erkennbar

Koblenz. Zu Winterbeginn geht die Zahl der arbeitslosen Menschen in und um Koblenz noch einmal zurück: Ende November sind bei der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen 3.241 Koblenzerinnen und Koblenzer gemeldet – 82 weniger als vier Wochen zuvor und 234 weniger als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote liegt bei 5,3 Prozent und damit 0,1 Punkt unter der des Vormonats. Vor einem Jahr lag die Quote sogar bei 5,8 Prozent.

Ähnlich ist die Entwicklung im Landkreis Mayen-Koblenz, wo derzeit 3.507 Arbeitslose gezählt werden. Das sind 110 weniger als im Oktober und 145 weniger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote liegt im Kreis bei 3,0 Prozent – 0,1 Punkt weniger als vor vier Wochen und 0,2 Punkte weniger als im November 2017.

Anders als in den Nachbarkreisen Ahrweiler und Cochem-Zell, die ebenfalls von der Arbeitsagentur Koblenz-Mayen betreut werden, wechselte der Arbeitsmarkt rund um die Stadt am Deutschen Eck damit noch nicht in den Wintermodus. „Das liegt vor allem daran, dass der Arbeitsmarkt in den Nachbarregionen viel stärker vom Tourismus geprägt ist und gastronomische Betriebe nach den Herbstferien zumindest einen Teil ihres Personals abbauen – unabhängig vom Wetter“, erklärt Agenturleiterin Ulrike Mohrs.

Im Gegensatz dazu sei die Wintersaison vieler anderer Branchen – wie etwa Bau, Straßen- und Landschaftsbau – witterungsabhängig. „Dort wird bis zum ersten harten Frost gearbeitet. In besonders milden Jahren fällt deshalb mitunter überhaupt kein Personalabbau an. In anderen Wintern kann in den Außenberufen wegen Kälte und Schneefalls monatelang nicht gearbeitet werden.“ Aber egal, ob die Saisonarbeitslosigkeit vom Kalender oder vom Wetter abhängig ist: Sie ist ein alljährlich wiederkehrendes, vorübergehendes Phänomen. „Wenn der Betrieb im Frühjahr wieder losgeht, brauchen die Betriebe ihre Beschäftigten wieder und stellen ein.“

Im Sozialgesetzbuch (SGB) wird die Arbeitslosigkeit in zwei verschiedenen Rechtskreisen behandelt: Das SGB III regelt die Absicherung über die Arbeitslosenversicherung und ist somit maßgeblich für all jene Menschen, die in der Regel noch nicht länger als ein Jahr arbeitslos sind und von den Arbeitsagenturen betreut werden. Die Grundsicherung (Hartz IV) ist im SGB II geregelt und betrifft jene Arbeitslosen, die vom Jobcenter betreut werden. Ende November sind in Koblenz 992 Arbeitslose nach SGB III gemeldet – fünf mehr als im Oktober und 56 weniger als vor einem Jahr. Im Landkreis werden diesem Rechtskreis 1.699 Frauen und Männer zugeordnet. Das sind 38 weniger als vier Wochen zuvor und 68 mehr als im November 2017.

Zum Rechtskreis SGB II gehören laut Statistik zurzeit 2.249 arbeitslose Koblenzerinnen und Koblenzer – 87 weniger als vor vier Wochen und 178 weniger als vor einem Jahr. 1.808 arbeitslose Menschen aus dem Landkreis werden dem SGB II zugeordnet, das sind 72 weniger als im Oktober und 213 weniger als im November 2017.

Der Zahl der arbeitslosen Menschen steht jene der offenen Stellen gegenüber. Dem Arbeitgeberservice der Agentur wurden in den letzten vier Wochen aus der Stadt 357 zusätzliche Stellen gemeldet, aus der Region kamen 516 hinzu. Damit zählt die Agentur in Koblenz zurzeit 1975 und im MYK-Kreis 2.563 unbesetzte Stellen.

Pressemitteilung

Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen

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