Allgemeine Berichte | 27.02.2025

Halbseitite Sperrung der B9

Oberwinter: Notinstandsetzungsarbeiten am Unkelstein-Viadukt

Symbolfoto: Harald Schindler - stock.adobe.com

Remagen-Oberwinter. Aufgrund von Notinstandsetzungsarbeiten an Fahrbahn und Fugen wird im Bereich der B 9 bei Remagen-Oberwinter in Höhe des Unkelstein-Viadukts in der Zeit vom 10. März bis voraussichtlich Ende März 2025 temporär eine halbseitige Sperrung mit Ampelverkehr eingerichtet.

Da diese Arbeiten stark witterungsabhängig sind, konnte die Maßnahme nicht - wie ursprünglich geplant - bis Ende Februar 2025 vollständig abgeschlossen werden.

Aktuelle Informationen hierzu, insbesondere zur Verkehrsführung, können kurz vor Beginn der Arbeiten dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden.

Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer nochmals um Verständnis für die notwendigen Arbeiten, wenn diese auch mit Verkehrseinschränkungen verbunden sind.

Hintergrund

Die Abbrucharbeiten des Unkelstein-Viadukts im Verlauf der B 9 zwischen Remagen und Oberwinter erfolgen im Jahre 2028. Diese waren ursprünglich für Januar 2025 vorgesehen.

Für die Abbrucharbeiten wird ein Zeitraum von ca. sechs bis acht Monaten benötigt.

Hierfür wurde dem LBM seitens der Deutschen Bahn (DB) für den Herbst/Winter 2024/2025 eine Sperrpause von nur wenigen Tagen eingeräumt, die jedoch für die Abbrucharbeiten nicht ausreichen würden.

Nach Informationen der DB plant diese in 2028 eine vollständige Sperrung der Trasse Koblenz – Bonn für einen Zeitraum von ca. sechs Monaten, die der LBM sodann für die Abbrucharbeiten des Viadukts nutzen könnte.

Vor dem Hintergrund, den Bahnverkehr während den Abbrucharbeiten nicht unnötig beeinträchtigen zu müssen, hat sich der LBM dazu entschlossen, diese Baumaßnahme auf das Jahr 2028 zu verschieben. Während der Sperrpause der DB werden somit die Abbrucharbeiten so koordiniert, dass sie nahtlos in den Gesamtablauf einfließen können. An gleicher Stelle wird im Anschluss eine neue Brücke errichtet.

Da das instandsetzungsbedürftige Bauwerk von daher noch bis 2028 erhalten werden muss, stehen nun dringend erforderliche Arbeiten an. Hierfür wird nun im ersten Abschnitt die ursprünglich für den Abbruch vorgesehene Sperrpause der Deutschen Bahn genutzt.

Pressemitteilung

Landesbetrieb Mobilität

Cochem-Koblenz

Symbolfoto: Harald Schindler - stock.adobe.com

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