Allgemeine Berichte | 08.10.2021

Der Rhein-Lahn-Kreis informiert

Powerbank: Batterie oder Elektrogerät?

Rhein-Lahn-Kreis.Ob eine Powerbank Elektrogerät oder Batterie ist, hängt von der Gerätefunktion ab. Unter das Batterie-Gesetz fallen neben den herkömmlichen Batterien auch Batterien und Akkus mit Batteriemanagementsystemen, Ladeschnittstellen und Ladestandsanzeigen. Weiterhin zählen auch Powerbanks mit Ladestandsanzeigen und verschiedenen Schnittstellen zu den Batterien. Davon zu unterscheiden sind Powerbanks mit weiteren Zusatzfunktionen, z.B. Leuchte, Radio, Tassenwärmer, Wecker, USB-Datenspeicher. Dabei handelt es sich um Elektrogeräte, die Batterien enthalten. Die Abfallwirtschaft Rhein-Lahn weist darauf hin, dass eine Powerbank auf keinen Fall über die Restabfalltonne entsorgt werden darf. Handelt es sich bei der Powerbank um eine Batterie gehört sie in die Batteriesammlung und kann zum Beispiel im Handel abgegeben werden. Weist die Powerbank jedoch eine Zusatzfunktion wie zum Beispiel Wecker oder USB- Anschluss auf, so handelt es sich eindeutig um ein Elektrogerät und muss als Elektroschrott entsorgt werden. Elektrokleingeräte werden von der Abfallwirtschaft Rhein-Lahn in haushaltsüblichen Mengen am Schadstoffmobil angenommen. Weitere Annahmestellen sind das Abfallwirtschaftszentrum Rhein-Lahn (AWZ) bei Singhofen und der Umschlagplatz für Kompost, Erdaushub und Altbaustoffe (UKEA) bei Dachsenhausen. Termine und Haltestellen des Schadstoffmobils sowie die Adressen und Öffnungszeiten der stationären Annahmestellen stehen im aktuellen Abfall-Info „Re:Tour“ und auf www.rhein-lahn-abfallwirtschaft. de. Auch der Handel nimmt Elektroschrott zurück. Fragen zu diesem oder einem anderen Thema beantworten die Abfallwirtschaftsberater des Rhein-Lahn-Kreises unter Tel. (0 26 03) 97 23 01.

Pressemitteilung des

Rhein-Lahn-Kreises

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