
Am 20.06.2013
Allgemeine BerichteCaritas Werkstätten
Projekt „Helferinnen und Helfer in Kitas“ zeigt Erfolg
Sinzig. Im vergangenen Herbst startete das Projekt „Helferinnen und Helfer in Kindertagesstätten“, initiiert vom Ministerium für Familie, Kinder & Jugend, Kultur und Sport und dem Sozialministerium. Bei dem Projekt soll Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen der Weg in eine dauerhafte Anstellung, in erster Linie im hauswirtschaftlichen Bereich einer Kita, geebnet werden.
Im Juni fand nun, federführend organisiert durch das Ministerium, mit allen beteiligten Sachkundigen des Landes ein fachlicher Austausch zum derzeitigen Stand in den Räumlichkeiten der Caritas Werkstätten in Sinzig statt. Neben vielen Informationen der Ministerien rund um das Thema „Helferinnen und Helfer in Kindertagesstätten“ sowie Hinweisen der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten (LAG WfbM RLP e.V.) wurden einige gelungene Praxisbeispiele vorgestellt. Weiterhin wurde darüber beraten, was die Kindertageseinrichtungen bzw. die Mitarbeiter vor Ort an fachlichem Know-How für die Umsetzung benötigen und wie Menschen mit Beeinträchtigungen für diesen Arbeitsbereiche vorbereitet, eingearbeitet und weiterqualifiziert werden können. Für die LAG WfbM RLP e.V. ist die realistische Sicht auf Anstellungsmöglichkeiten ehemaliger Werkstattbeschäftigter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von besonderer Bedeutung. Hierzu haben die Werkstätten ihre Kompetenzen in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. Leider gibt es für Menschen mit Behinderung immer noch keine vergleichbaren Einstellungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu Erwerbspersonen, die unter keiner Beeinträchtigung leiden. Werkstattbeschäftigte stehen aufgrund der Art und/oder Schwere ihrer Behinderung in der Regel dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Ziel des Landesprojekts ist es, diese Hürde dennoch zu überwinden. Für einige Werkstattbeschäftigte könnte ein Weg zur dauerhaften Anstellung in einer Kindertagesstätte, beispielsweise im Hauswirtschaftsbereich, in Frage kommen. Die Werkstätten haben hierzu ein Konzept entwickelt, das zunächst ein Praktikum bzw. einen ausgelagerten Arbeitsplatz vorsieht, während die Werkstattbeschäftigten weiterhin in einer WfbM angestellt sind. Regelmäßig sollte überprüft werden, ob das Praktikum in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übergeleitet werden kann, die zu 70 Prozent aus dem Budget für Arbeit des Landes (Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII) finanziert wird. Die verbleibenden 30 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.
Die Verträge entsprechen dem geltenden Tarifrecht und können so ebenfalls vonseiten des Landes nach dem Kindertagesstättengesetz gefördert werden. Dadurch sollen Erzieherinnen und Erzieher entlastet werden, sodass sie mehr Kapazitäten zur Erfüllung des pädagogischen Auftrages zur Verfügung haben.
Weitere Informationen sowie konkrete Ansprechpartner, die bei Fragen in der Umsetzung unterstützen können, sind auch auf dem Server der Kita unter www.kita.rlp.de zu finden.
v.l.n.r. Doris Hein, Caritas Werkstätten XTERN, Marco Dobrani, Vorsitzender der LAG WfbM RLP e.V., Susanne Skoluda-Feldes, Jugendministerium, Frank Zenzen, Caritas Werkstätten Sinzig, Marion Soelters, Jugendministerium Mainz und Thomas Umsonst, Geschäftsführer der LAG WfbM RLP e.V. Foto: Caritas Werkstätten