Allgemeine Berichte | 22.07.2022

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde zum Ferienbeginn

Radfahrer mit ausreichend Abstand überholen

Symbolbild  Quelle: pixabay.com

Kreis MYK. Durch den Ferienbeginn ist mit mehr Radfahrern auf den Straßen der Region zu rechnen. Das nimmt die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zum Anlass, auf die gesetzlichen Mindestabstände beim Überholen hinzuweisen. Ausreichend ist der Seitenabstand, wenn innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter zwischen Fahrzeug und Radfahrer liegen. Pressemitteilung Kreis MYK

Symbolbild Quelle: pixabay.com

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Kommentare
22.07.202211:31 Uhr
eek

Der Abstand ist nicht zum "Radfahrer" zu halten, sondern bis zum Rad. Damit ist üblicherweise das Lenkerende gemeint. Dieser Abstand gilt auch auf Schutzstreifen und ähnlichen Einrichtungen. Beim Überhölen dürfen selbstverständlich keine durchgezogenen Linien oder Sperrflächen überfahren oder der Gegenverkehr gefährdet werden. Ist das nicht möglich muss man warten. Weiterhin gilt der Abstand natürlich auch für Radfahrende anderen Geschlechts.

Und für die Radfahrenden: Ein Fußweg ist kein Radweg, man gehört auf die rechte Straßenseite/den rechten Radweg, eine rote Ampel gilt üblicherweise auch für uns und "Rad frei" heißt entweder dort Schrittgeschwindigkeit oder rüber auf die reguläre Fahrbahn.

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