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Kreis MYK. Durch den Ferienbeginn ist mit mehr Radfahrern auf den Straßen der Region zu rechnen. Das nimmt die Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zum Anlass, auf die gesetzlichen Mindestabstände beim Überholen hinzuweisen. Ausreichend ist der Seitenabstand, wenn innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter zwischen Fahrzeug und Radfahrer liegen. Pressemitteilung Kreis MYK