Allgemeine Berichte | 08.09.2017

Stadt Koblenz

Radverkehr am Peter-Altmeier-Ufer, Konrad-Adenauer-Ufer und Rheinanlagen

Eine Veränderung der Beschilderung ist beabsichtigt

Koblenz. „Die Stadtverwaltung beabsichtigt in den Uferbereichen des Peter-Altmeier-Ufers, des Konrad-Adenauer-Ufers und der Rheinanlagen eine Veränderung der Beschilderung für den Rad- und Fußgängerverkehr“, teilt Baudezernent Bert Flöck mit. „Wir wollen damit, das in den letzten Jahren gestiegene Beschwerdeaufkommen sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Polizei reduzieren“.

Die Konfliktsituationen in den Uferbereichen sind der hohen Bedeutung für den Rad- und Fußgängerverkehr (überregionale Radrouten, Berufspendler, Touristik, Naherholung), der bisherigen Beschilderung, aber auch dem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer geschuldet. Die Maßnahmen wurden zwischen den Ämtern 61 und 66, dem Eigenbetrieb 67 und der Polizei abgestimmt, der ADFC wurde angehört. Hierbei wurde versucht die Interessen und den notwendigen Schutz aller Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kraftfahrzeuge) zu berücksichtigen.

Erläuterungen zu den Regelungen im Einzelnen:

Peter-Altmeier-Ufer:

Am Peter-Altmeier-Ufer an der Mosel sollen die Fahrradfahrer nach wie vor auf der Fahrbahn fahren. Dies wird zukünftig durch einige zusätzliche Schilder und der Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Fahrbahn verdeutlicht.

Der Gehweg war dort immer ein reiner Gehweg und wird dies auch bleiben. Die Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn sollen alle Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen, dass der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn geführt wird und die Aufmerksamkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer für Fahrradfahrer soll hierdurch gesteigert werden.

Danziger Freiheit und Konrad-Adenauer-Ufer:

Hier wird der bisherige gemeinsame Geh- und Radweg aufgehoben, da insbesondere durch das Deutsche Eck, die Schiffsanleger und die Seilbahnstation ein sehr hohes Fußgängeraufkommen herrscht. Dem Platzbedarf und der Sicherheit der Fußgänger soll hier Rechnung getragen werden. Daher wird die Beschilderung zukünftig wie folgt aussehen: „Gehweg; Radfahrer frei“.

Diese Beschilderung erlaubt zwar weiterhin das Fahrradfahren in diesem Bereich, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und dem Fußgänger wird Vorrang eingeräumt. Der Radverkehr hat besondere Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen. Der unmittelbare Uferbereich an den Schiffsanlegern bis zur Spitze des Deutschen Ecks bleibt dem Fußgängerverkehr alleine vorbehalten. Dies wird durch entsprechende Verbotszeichen deutlich.

Im weiteren Verlauf des Konrad-Adenauer-Ufers wird der Radverkehr in beiden Fahrtrichtungen unverändert auf der Fahrbahn geführt. Da die Straße in diesem Bereich für den Durchgangsverkehr gesperrt ist, ist der Radverkehr hier sicher und komfortabel unterwegs.

Kaiserin- Augusta-Anlagen:

In den Kaiserin-Augusta-Anlagen von der Rückseite des Kurfürstlichen Schlosses bis zum Oberwerth wird die Beschilderung zukünftig wie folgt aussehen: „Gemeinsamer Geh- und Radweg“.

Diese Beschilderung gilt für den breiten Hauptweg der Kaiserin-Augusta-Anlagen. Hier haben Radfahrer und Fußgänger gegenseitig Rücksicht aufeinander zu nehmen. Fast im gesamten Bereich der Kaiserin-Augusta-Anlagen steht den Fußgängern neben dem gemeinsamen Geh- und Radweg auch der Leinpfad direkt am Ufer zur Verfügung. Dort ist das Fahrradfahren durch entsprechende Beschilderung untersagt, sodass auch schwächere Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit haben, ohne unmittelbaren Fahrradverkehr zu spazieren.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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