Allgemeine Berichte | 21.07.2025

Was haltet Ihr von der Maßnahme?

Realschule Calvarienberg: Generelles Handyverbot für Schüler

Das Kloster Calvarienberg in Ahrweiler. Foto: ROB

Ahrweiler. An der Realschule Calvarienberg gilt ein generelles Handyverbot. Die Schule vertritt die Auffassung, dass Mobiltelefone im schulischen Kontext in der Regel nicht als geeignete Arbeitsmittel dienen und häufig zu Ablenkungen sowie Unterrichtsstörungen führen. Bereits seit vielen Jahren ist daher die Nutzung von Handys während des Schulbetriebs untersagt.

Bislang wurde bei Verstößen gegen das Verbot ein Tadel ausgesprochen. Da sich diese Maßnahme als pädagogisch wenig wirksam erwiesen hat, wurde im September 2024 auf einer Gesamtkonferenz – in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat – eine neue Regelung beschlossen und eingeführt. Ziel ist es, die Nutzung digitaler Geräte im schulischen Umfeld klar zu strukturieren und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zu stärken.

Die Regelung sieht vor, dass bei einem erstmaligen Verstoß gegen die Nutzungsordnung eine schriftliche Information an die Eltern erfolgt. Diese informiert darüber, dass bei einem weiteren Verstoß das betroffene Gerät nur noch nach Unterrichtsschluss durch eine erziehungsberechtigte Person abgeholt werden kann. Falls die digitale Fahrkarte des Kindes auf dem Gerät gespeichert ist, besteht für die Eltern die Möglichkeit, ihrem Kind vorsorglich Geld für ein Rückfahrtticket mitzugeben.

Sollte eine Abholung am selben Tag nicht möglich sein, verbleibt das ausgeschaltete Gerät über Nacht bei der Schulleitung und wird am folgenden Unterrichtstag wieder an die Schülerin oder den Schüler ausgehändigt. Unabhängig vom weiteren Verlauf erfolgt in jedem Fall ein klärendes Telefonat zwischen der Schulleitung und den Eltern.

Seit Einführung der neuen Regelung berichten die Verantwortlichen der Schule von einem reibungslosen Ablauf. Es habe weder nennenswerte Beschwerden noch Zwischenfälle gegeben. Die Schule betont, dass die Erziehungsberechtigten weiterhin die Verantwortung und das Recht haben, Regelverstöße konsequent zu begleiten. Die gemeinsame Haltung von Schule und Elternhaus wird von vielen Familien begrüßt.

Die schulische Digitalstrategie bleibt von dieser Regelung unberührt. Im Unterricht kommen regelmäßig digitale Endgeräte wie schuleigene iPads und PCs zum Einsatz. Diese dienen ausschließlich dem Lernen und sind klar als Arbeitsmittel definiert – im Gegensatz zu privaten Smartphones, die vorrangig der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. BA

Das Kloster Calvarienberg in Ahrweiler. Foto: ROB

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