Allgemeine Berichte | 16.04.2025

Informationen zu Vollmacht und Verfügung

Rechtzeitig vorsorgen

Niedererbach. Eine spätere geistige oder körperliche Einschränkung kann dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können. Um in solchen Fällen vorbereitet zu sein, empfiehlt sich die frühzeitige Regelung durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung. Diese Dokumente kommen zum Tragen, wenn etwa infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigene Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Ehepartner und Kinder sind in solchen Situationen nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Es bedarf daher einer schriftlichen Vollmacht für Angehörige oder eine andere Vertrauensperson, um die Interessen wahrnehmen zu können.

Ergänzend kann eine Patientenverfügung festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in einer aussichtslosen gesundheitlichen Situation gewünscht oder abgelehnt werden, wenn keine eigene Willensäußerung mehr möglich ist.

Zu diesem Thema lädt der Förderverein „Unser Dorf hat Zukunft Niedererbach 2006 e. V.“ zu einer Informationsveranstaltung ein. Am Mittwoch, dem 21. Mai 2025, um 18:00 Uhr wird im Nebenraum des Hauses Erlenbach, Mittelstraße 2–4 in Niedererbach, über die verschiedenen Möglichkeiten vorsorgender Verfügungen informiert. Referentin ist Elke Schäfer-Krüger von der Betreuungsvereinigung des Caritasverbandes Westerwald-Rhein-Lahn e.V. Sie erläutert die rechtlichen Grundlagen und gibt praktische Hinweise zur Ausgestaltung.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Bei Bedarf wird ein Fahrdienst angeboten. Eine telefonische Voranmeldung unter 06485/4718 ist hierfür erforderlich.BA

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