Große Registrierungsaktion gestartet
Rhein-Sieg-Kreis: Registrierungsaktion für Flüchtlinge aus der Ukraine
Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis hat eine dreiwöchige Registrierungsaktion für Flüchtlinge aus der Ukraine gestartet: Landrat Sebastian Schuster, Dr. Michael Rudersdorf, Dezernent für Recht und Ordnung, Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes, und Ann-Kathrin Rother, Leiterin der Gruppe Ukraine, stellten das Procedere jetzt vor Ort vor. Ermöglicht wird die umfangreiche Aktion durch fünf Registrierungs-Stationen, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt und vom Rhein-Sieg-Kreis mit Personal ausgestattet werden. „Die Registrierung ist ein Nadelöhr – daher bin ich sehr froh, dass wir hier mit den zusätzlichen Stationen des Landes die Möglichkeit haben, Tempo zu machen. Mit der einen Registrierungs-Station, die uns regulär zur Verfügung steht, wäre das nicht zu schaffen“, betonte Landrat Sebastian Schuster.
Als zweitbevölkerungsreichster Kreis Deutschlands gehört der Rhein-Sieg-Kreis zu den ersten Kommunen, die leihweise auf die Infrastruktur des Landes zugreifen können. „Damit wir die Technik optimal auslasten können, ziehen wir rund 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Bereichen der Kreisverwaltung zusammen. Ihnen danke ich ganz herzlich für ihren großen Einsatz“.
Die Registrierungs-Stationen sind täglich – auch samstags und sonntags – von 7:30 Uhr bis 20:30 Uhr geöffnet. Bis einschließlich 15. Mai 2022 bekommen so pro Tag mehr als 100 geflüchtete Menschen im Kreishaus die Gelegenheit zur Erstregistrierung. „Die kreisangehörigen Kommunen haben – abhängig von der Zahl der bei ihnen lebenden Flüchtlinge – spezielle Zeitkontingente erhalten, über die sie verfügen können“, erläuterte Dr. Gabriele Neugebauer, Leiterin des Rechts- und Ordnungsamtes.
Für die Registrierung – hierbei werden Fotos gemacht, Fingerabdrücke genommen und persönliche Daten erfasst - muss pro Person mit einem Zeitaufwand von 30 Minuten gerechnet werden. Sie betrifft Flüchtlinge ab einem Alter von 6 Jahren und ist u.a. relevant für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz, aber auch für staatliche Unterstützungsleistungen. Begleitet wird sie im Kreishaus von ehrenamtlichen Sprachmittlerinnen und Sprachmittlern, die die Verständigung unterstützen.
Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis
Parallel zur Registrierung gibt es vor Ort ein niedrigschwelliges Corona-Impfangebot, das nicht nur geflüchteten Personen, sondern allen Besucherinnen und Besuchern des Kreishauses zur Verfügung steht.
Auch nach der Sonderaktion will der Rhein-Sieg-Kreis das Registrierungs-Tempo weiter beschleunigen: „Wir haben bei der Bundesdruckerei zwei zusätzliche Stationen beantragt – leider müssen wir hier aber mit mehrmonatigen Lieferzeiten rechnen. Deswegen prüfen wir auch parallel weitere Optionen“, so Dr. Gabriele Neugebauer.
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