Allgemeine Berichte | 05.07.2017

Polizei warnt vor betrügerischen Internetplattformen

Routenplaner lockt in Abo-Falle

Symbolbild. Foto: Free-Photos

Region. Während der Ferienzeit suchen zahlreiche Internetnutzer im Netz nach ihrer Reiseroute. Der erste Weg ist sehr oft eine Suchmaschine wie Google oder Bing. Cyberkriminelle haben nun eine alte Masche wieder ins Leben gerufen. Ein Routenplaner, der in eine Abofalle führt, wurde auf folgenden Seiten für Suchende bereitgestellt: maps-routenplaner.info, maps-navi.info, maps-routenplaner.net, maps-routenplaner-24.net, maps-routenplaner-24.com, routenprofi.net, gps-routenlaner.net, maps-routenplaner.online, routenplaner-maps.com und routenplaner-maps.website, maps-24-routenplaner.com. Durch gekaufte Werbeplatzierung unter den Top-Suchergebnissen, machen es die Täter den Suchenden leicht, diese besondere Seite zu finden. Zudem wird auch noch mit einem Gewinnspiel geködert für das man seine Mail-Adresse eingeben muss. Wer die Routenplanerfunktion auch nutzen will, muss zuvor auch seine Mail-Adresse bekannt geben. Erst weiter unten auf der Seite wird auf den Abo-Dienst hingewiesen. 500 Euro für 24 Monate Mitgliedschaft ist der Preis. Eine spätere Bezahlung wird über Amamzon-Gutscheine eingefordert.

Laut Impressum wird die Seite von der Web-24 GmbH Internetportale, vertreten durch Dr. Michael Kandler, betrieben. Ermittlungen des LKA München haben ergeben, dass diese GmbH offiziell im Handelsregister nicht existiert. Auch unter der angebenen Anschrift ist diese Firma nicht existent. Der Name des Geschäftsführers ist in Bayern auch mehrfach vorhanden und somit sehr wahrscheinlich frei gewählt. Personen, die nun in die Falle getappt sind, bekommen entsprechende Zahlungsaufforderungen per Mail zugeschickt. Sogar die Beauftragung eines Inkassodienstes soll angedroht werden. Eine Zahlungsverpflichtung besteht hier jedoch nicht, da hier u.a. kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Zum Teil wird auf eine Kostenpflicht nicht wirksam hingewiesen (siehe Buttonlösung gem. § 312j BGB). Auch die Teilnahme an dem beworbenen Gewinnspiel führt zur gleichen Registrierung/Anmeldung und somit zur Abofalle. Die Geschädigten berichten zudem, dass die Routenplanung nach Anmeldung nicht funktioniert hätte. Die Polizei rät bei der Suche nach Routenplanern auf offizielle Angebote bekannter Unternehmen zurückzugreifen. So kann z.B. Google-Maps als idealer Routenplaner verwendet werden. U.a. warnt auch die Verbraucherzentrale (z.B. aus Opens external link in new windowNiedersachsen) vor dieser Masche. Geschädigte sollten bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige erstatten und entsprechende Anschreiben (Briefpost, Mailverkehr) als Ausdruck mitnehmen.

Quelle: Polizei Niedersachsen

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