Allgemeine Berichte | 25.04.2023

Das Paar wollte seinen Nachnamen ändern mit der Begründung, dass sie und ihre Tochter seit Beginn des Ukraine-Krieges Benachteiligungen im Alltag erlebten

Russischer Nachname: Ehepaar klagt auf Namensänderung

Symbolbild.  Foto: pixabay.com

Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das seinen russisch klingenden Nachnamen ändern wollte. Die Kläger beantragten bei der beklagten Verbandsgemeinde eine Namensänderung, weil sie und ihre Tochter seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens Benachteiligungen im Alltag erlebten.

Die Verbandsgemeinde lehnte die Namensänderung ab. Dagegen legten die Kläger Widerspruch ein und erhoben, nachdem dieser nicht innerhalb von drei Monaten seit Eingang beschieden worden war, Untätigkeitsklage bei dem Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Klage hatte keinen Erfolg. Eine Änderung des Familiennamens, so die Koblenzer Richter, sei nach den gesetzlichen Bestimmungen nur gerechtfertigt, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliege. Das sei hier nicht der Fall. Die Tatsache allein, dass ein Familienname fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht Deutsch klinge, sei im Allgemeinen kein wichtiger Grund für eine Namensänderung.

Für die in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kläger sei die begehrte Namensänderung auch nicht im Interesse der weiteren Eingliederung geboten. Soweit die Kläger darüber hinaus geltend machten, seit Beginn des Krieges in der Ukraine aufgrund ihres russisch klingenden Nachnamens Benachteiligungen im Alltag ausgesetzt zu sein, komme den geschilderten Vorkommnissen kein die Namensänderung rechtfertigendes Gewicht zu.

Die Kläger hätten nicht dargelegt, dass der von ihnen getragene Nachname eine seelische Belastung für sie und ihre Tochter darstelle. Ein bloß vernünftiger Grund oder mit der Namensführung verbundene einfache Unzuträglichkeiten seien insoweit nicht ausreichend.

Wirtschaftliche Gründe berechtigten vorliegend ebenfalls nicht zur Namensänderung. Sie beträfen nur die Nebentätigkeit des Klägers. Unabhängig davon handele es sich um einen vereinzelt gebliebenen Vorfall, sodass sich schon mit Blick auf die hauptberufliche Stellung des Klägers keine Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation der Familie ergäben.

Gegen diese Entscheidung können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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Kommentare
27.04.202310:58 Uhr
Gabriele Friedrich

Und wenn das bei einem durchgeht, kommen zig andere.
Es tut mir leid, aber ich empfinde das als lächerlich. Schließlich wird die Familie nicht angegeriffen und wenn etwas ist, kann sie ja Anzeige erstatten.
Es ist in Deutschland nur noch albern-und das in jeder Beziehung.
Die sich ständig empörenden Deutschen sind nicht mal in der Lage alten Menschen gefällig zu sein oder behinderten/ gehbehinderten und regen sich hier über Pille Palle auf.
Russischer Name ist genau so gut wie andere. Die Leute sollten von sich überzeugen und den Ukrainern zeigen, das sie keine Putinfreunde sind. Wo leben wir denn ? Den Ukrainern empfehle ich, sich den Deutschen anzunähern und sich nicht wie bei meiner Erfahrung abzukapseln und nur unter sich zu bleiben.
Jegliche Integration fängt an mit dem "Miteinander".

26.04.202311:53 Uhr
Georg Ceres

Da werden im Rahmen von Eheschließung in die umfangreichsten Namensänderungen zugelassen. Da werden Namensänderungen zugelassen, weil der Name lächerlich klingt oder eine sexuelle Kommunikation hat. Und nun bestraft man diese normalen Bürger, dass sie Beeinträchtigung wegen des verbrecherischen Überfalls auf die Ukraine hinnehmen müssen, mit denen sie gar nichts zu tun haben.

26.04.202310:33 Uhr
Conny P.

Ich finde das ein schwieriges Thema. Auf der einen Seite kann ich die Familie verstehen. Auf der anderen Seite ist die Namensänderung ja nur die Behandlung des Symptoms und nicht der Ursache.
Es ist wirklich schade, dass sich die Familie so beeinträchtigt fühlt, dass sie sich zu dieser Klage gezwungen sah. Ich wünsche ihr alles alles Gute für die Zukunft und dass wir Menschen besser miteinander umgehen. Vorurteile sind wahrscheinlich etwas, dass zwar natürlich ist, aber von uns allen nicht geduldet werden sollte. Wir müssen alle den Mut haben, so etwas direkt anzusprechen, wenn wir es mitbekommen

26.04.202309:12 Uhr
Frank8

Malte, ich verstehe deinen Standpunkt, aber es ist wichtig, auch die andere Seite der Medaille zu betrachten. Gesetze und Regeln sind in einer Gesellschaft notwendig, um Ordnung und Gerechtigkeit aufrechtzuerhalten. Eine Namensänderung aus solchen Gründen könnte einen Präzedenzfall schaffen und viele andere dazu veranlassen, Änderungen aufgrund von Diskriminierung oder Unannehmlichkeiten zu fordern, die sie in ihrem Alltag erleben.

Es ist unbestreitbar, dass Diskriminierung und Benachteiligung inakzeptabel sind und bekämpft werden müssen. Aber es ist nicht die Aufgabe des Rechtssystems, diese Probleme durch Namensänderungen zu lösen. Stattdessen sollten wir uns darauf konzentrieren, unsere Gesellschaft toleranter und inklusiver zu gestalten, damit niemand aufgrund seines Namens oder seiner Herkunft diskriminiert wird.

Das Gericht hat in diesem Fall auf der Grundlage der bestehenden Gesetze entschieden, die im Interesse der Allgemeinheit aufgestellt wurden.

26.04.202309:11 Uhr
Malte Hofmeister

Typisch für dieses System, das sich immer wieder auf "Regeln" und "Gesetze" beruft, wenn es darum geht, Menschen in Not zu ignorieren. Diese Familie erlebt Diskriminierung und Benachteiligung wegen ihres russisch klingenden Nachnamens und wird im Stich gelassen, weil keine "wichtigen Gründe" für eine Namensänderung vorliegen? Lächerlich.

Es zeigt wieder einmal, wie rückständig und engstirnig unsere Gesellschaft ist. Anstatt Empathie für diese Familie zu zeigen, die offensichtlich unter der Situation leidet, versteckt sich die Bürokratie hinter starren Vorschriften. Gleichzeitig wird so getan, als gäbe es keine echten Probleme in der Gesellschaft, während diejenigen, die am meisten leiden, ignoriert werden.

Statt Solidarität und Verständnis für diejenigen zu zeigen, die sich aufgrund von Krieg und Diskriminierung unwohl fühlen, werden sie weiter marginalisiert. Schade, dass das Gericht hier keine Gelegenheit genutzt hat, ein Zeichen für Toleranz und Mitgefühl zu setzen.

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