Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Koblenz
Ahrtal: Kein Wiederaufbau von Campingplatz ohne Baugenehmigung
Koblenz/Ahrtal. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber eines Campingplatzes, der in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 durch das Hochwasser an der Ahr zerstört wurde, für den Wiederaufbau eine Baugenehmigung benötigt. Der Betreiber des Campingplatzes hatte gegen den Landkreis Ahrweiler geklagt, weil dieser den Wiederaufbau ohne Baugenehmigung abgelehnt hatte.
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