Allgemeine Berichte | 29.01.2021, 13:33 Uhr

Dr. Alexander Wilhelm übergab den Förderbescheid für Sanierungsmaßnahmen

Sanierung der nordöstlichen Innenstadt

Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm (v.li.n.re.) überreichte Oberbürgermeister Dirk Meid und Fachbereichsleiter Andreas Seiler den Förderbescheid. Foto: Stadt Mayen

Mayen. In diesen Tagen erreichte die Stadtverwaltung Mayen eine freudige Nachricht: Stellvertretend für das Ministerium des Innern und für Sport überreichte Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm aus dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz Oberbürgermeister Dirk Meid und dem zuständigen Fachbereichsleiter Andreas Seiler den Förderbescheid für die Sanierungsmaßnahmen in der nordöstlichen Innenstadt.

Im Rahmen des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ (ehemals Aktive Stadt) ist die Stadt verpflichtet, jährlich einen Förderantrag für die in diesem Zeitraum anstehenden Maßnahmen zu stellen.

Nun erhält die Stadt Mayen aufgrund des Antrages 2020 einen Zuschuss von insgesamt 423.000 Euro. Die Zuschüsse werden gestaffelt bis zum Jahr 2024 ausgezahlt.

Die Zuwendung beträgt dabei 90 Prozent der förderfähigen Kosten der beantragten Maßnahmen und enthält 211.000 Euro Bundesmittel. Mit diesen Geldern können wichtige Maßnahmen für die Innenstadtentwicklung und ein aktives Stadtzentrum in dem derzeit rechtskräftigen Sanierungsgebiet „Nordöstliche Innenstadt“ und dem vorgesehenen Erweiterungsgebiet umgesetzt werden.

Im Jahr 2021 sind das zum Beispiel die Fortführung der Planungen der Hochgarage sowie die Freilegung der hierfür erworbenen Grundstücksflächen. Außerdem wird das Projekt „Wasserpförtchen“ weiter geplant. Die künftige Neugestaltung des Wasserpförtchens sieht eine durchgehend barrierefreie Promenade auf dem jetzigen Straßenniveau, eine zweite, parallel verlaufende Promenade, auf dem Niveau der Nette, sowie eine großzügige Sitztreppenanlage vor.

Sanierungsgebiet wird erweitert

Das bisherige Sanierungsgebiet wird 2021 noch um folgende Straßenzüge erweitert: Brückenstraße, Am Brückentor, Markstraße zw. Brückenstraße und Habsburgring, Am Mühlenturm, Habsburgring zw. Brückentor und Wittbender Tor mit Straßenseite Innenstadt, Am Wittbender Tor zwischen Habsburgring und Stehbach, Stehbach zw. Habsburgring und Wittbender Tor, Mauerstraße, Kreuzgasse und „An der Stadtmauer“. Sobald das Erweiterungsgebiet den Status eines Sanierungsgebietes erlangt hat, können dort ebenfalls erste Maßnahmen geplant werden.

Und natürlich werden auch im Jahr 2021 private Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Sanierungsgebiet sowie künftig auch im Erweiterungsgebiet gefördert. Mehr Informationen zu diesen privaten Fördermöglichkeiten erhält man über den, für das Sanierungsgebiet zuständigen Citymanager Herrn Franzen, benjamin.franzen@mayen.de oder unter Tel. (0 26 51) 70 56 349.

Pressemitteilung der

Stadtverwaltung Mayen

Staatssekretär Dr. Alexander Wilhelm (v.li.n.re.) überreichte Oberbürgermeister Dirk Meid und Fachbereichsleiter Andreas Seiler den Förderbescheid. Foto: Stadt Mayen

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