Allgemeine Berichte | 13.10.2022

Betreuungsvereine informierten über Grundlagen und Änderungen im Betreuungsrecht

Seminar nahm Betreuung in den Blick

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein. Foto: SKFM

Kreis Ahrweiler. Zum Grundlagenseminar Betreuungsrecht hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler - der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region - und der SKFM (Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.) eingeladen. Dass diese Schulung überhaupt als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte, ist der Gemeinde Grafschaft zu verdanken, die ihre Mehrzweckhalle in Grafschaft-Bengen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

An vier Abenden führte Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM in die Thematik ein und zeigte die wichtigsten Aufgaben und Pflichten für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer auf. In der Einführungsveranstaltung ging Seeger auch auf die Betreuungsrechtsreform ein, mit der sich ab dem 1. Januar 2023 die Mitteilungspflichten ändern. Ab dann gilt auch die neue „Wunscherfüllungspflicht“, die eine Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Personen zum Ziel hat.

Am zweiten Abend sprach Ralph Seeger über die „Vermögenssorge“ und was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist. Mit der Betreuungsrechtsreform müssen auch Anlagen in Form von Aktien, Geldanlagen oder Immobilien anders berücksichtigt werden. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person entscheiden darf, war Thema des Abends „Gesundheitssorge“. Dies ist nur dann möglich, wenn eine Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten vorliegt. Doch ist in diesem Fall, beispielsweise bei ärztlichen Eingriffen, die mit Lebensgefahr oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein können, eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig. Ebenso sind sicherheitsfördernde aber die Freiheit einschränkende Maßnahmen, etwa ein Bettgitter, genehmigungspflichtig.

Die Betreuungsrechtsreform ab dem 1. Januar 2023 wird auch im neuen Jahr weiter thematisiert werden. So wollen die Betreuungsvereine im kommenden Jahr immer wieder bei Veranstaltungen auf das neue Betreuungsrecht eingehen und einzelne Änderungen in den Blick nehmen. Dazu zählen eine notwendige Vereinbarung zwischen einem Betreuungsverein und den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie die Frage, was es mit der neuen „Mitteilungspflicht im Jahresbericht“ auf sich hat.

Am Dienstag, 8. November 2022, von 18 bis 20 Uhr laden die Betreuungsvereine zum Erfahrungsaustausch mit dem Schwerpunktthema „Neue Mitteilungspflichten im Betreuungsrecht ab 2023“ mit Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger ins Katholische Pfarrheim Bad Breisig, Bachstraße 1, ein.

Wer sich zu dieser Veranstaltung anmelden möchte oder für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit: SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., info@skfm-ahrweiler.de. Telefon: 02641/20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.

Pressemitteilung SKFM -

Katholischer Verein für

Soziale Dienste für den

Landkreis Ahrweiler e.V.

An vier Abenden führte das Grundlagenseminar ins Thema Betreuung ein. Foto: SKFM

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Werbeplan 2026
Titel - Alles für die Schule
Vorabrechnung, Nr. AF2025.000354.0, Juli 2026
150 Jahre Zeitungstradition
150 Jahre Jubiläum
Sonderseiten 150 Jahre Sinziger Zeitung (Personalsuche)
150 Jahre Krupp Verlag
150 Jahre Sinziger Zeitung
Empfohlene Artikel
Vier Tage lang wird in Neuwied gefeiert. Foto: FF
30

Neuwied. Mit Tanzdarbietungen und flotten Klängen, dargeboten von jungen Neuwiedern, eröffnete Oberbürgermeister Jan Einig am Donnerstagnachmittag das 45. Deichstadtfest. Mit treffsicheren Schlägen war das obligatorische Fass in Kürze angezapft. Die krachenden Schüsse der Neuwieder Schützengesellschaft ließen jeden in der Stadt wissen: Jetzt darf vier Tage lang gefeiert werden.

Weiterlesen

Mit einem Wortgottesdienst begann das Fest.  Foto: privat
25

Burgbrohl. „Ein „WIR“ entsteht überall dort, wo sich Menschen mögen. Es gibt also ziemlich viele WIR und jedes sieht ein bisschen anders aus. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Sie sind sehr wertvoll.“ (Auszug aus dem Bilderbuch „Das kleine Wir“)

Weiterlesen

Weitere Artikel
Symbolbild.
480

Vier Spuren für den Kfz-Verkehr - Schutzstreifen für den Radverkehr

Ab 13.07.: Verbreiterung der Adenauerallee in Bonn beginnt

Bonn. Am Fahrbahnrand der Adenauerallee beginnen ab dem 13. Juli 2026 umfangreiche Bauarbeiten, um die Straße wieder auf vier Spuren für den Kfz-Verkehr zu erweitern. Ziel ist es, zwischen der Ersten Fährgasse und der Weberstraße in beiden Fahrtrichtungen Schutzstreifen für den Radverkehr zu schaffen. Dafür wird ein Teil der Fahrbahn baulich verbreitert.

Weiterlesen