Betreuungsvereine informierten über Grundlagen und Änderungen im Betreuungsrecht
Seminar nahm Betreuung in den Blick
Kreis Ahrweiler. Zum Grundlagenseminar Betreuungsrecht hatten die Betreuungsvereine im Kreis Ahrweiler - der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region - und der SKFM (Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V.) eingeladen. Dass diese Schulung überhaupt als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte, ist der Gemeinde Grafschaft zu verdanken, die ihre Mehrzweckhalle in Grafschaft-Bengen freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
An vier Abenden führte Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger vom Betreuungsverein des SKFM in die Thematik ein und zeigte die wichtigsten Aufgaben und Pflichten für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer auf. In der Einführungsveranstaltung ging Seeger auch auf die Betreuungsrechtsreform ein, mit der sich ab dem 1. Januar 2023 die Mitteilungspflichten ändern. Ab dann gilt auch die neue „Wunscherfüllungspflicht“, die eine Verbesserung des Selbstbestimmungsrechts betreuter Personen zum Ziel hat.
Am zweiten Abend sprach Ralph Seeger über die „Vermögenssorge“ und was beim Erstellen eines Vermögensverzeichnisses zu beachten ist. Mit der Betreuungsrechtsreform müssen auch Anlagen in Form von Aktien, Geldanlagen oder Immobilien anders berücksichtigt werden. Wann man in einer rechtlichen Betreuung für eine betreute Person entscheiden darf, war Thema des Abends „Gesundheitssorge“. Dies ist nur dann möglich, wenn eine Einwilligungsunfähigkeit des Betreuten vorliegt. Doch ist in diesem Fall, beispielsweise bei ärztlichen Eingriffen, die mit Lebensgefahr oder einem dauerhaften Schaden verbunden sein können, eine betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig. Ebenso sind sicherheitsfördernde aber die Freiheit einschränkende Maßnahmen, etwa ein Bettgitter, genehmigungspflichtig.
Die Betreuungsrechtsreform ab dem 1. Januar 2023 wird auch im neuen Jahr weiter thematisiert werden. So wollen die Betreuungsvereine im kommenden Jahr immer wieder bei Veranstaltungen auf das neue Betreuungsrecht eingehen und einzelne Änderungen in den Blick nehmen. Dazu zählen eine notwendige Vereinbarung zwischen einem Betreuungsverein und den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie die Frage, was es mit der neuen „Mitteilungspflicht im Jahresbericht“ auf sich hat.
Am Dienstag, 8. November 2022, von 18 bis 20 Uhr laden die Betreuungsvereine zum Erfahrungsaustausch mit dem Schwerpunktthema „Neue Mitteilungspflichten im Betreuungsrecht ab 2023“ mit Diplom Sozialpädagoge Ralph Seeger ins Katholische Pfarrheim Bad Breisig, Bachstraße 1, ein.
Wer sich zu dieser Veranstaltung anmelden möchte oder für die Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung interessiert, kann sich in Verbindung setzen mit: SKFM - Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., info@skfm-ahrweiler.de. Telefon: 02641/20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.
Pressemitteilung SKFM -
Katholischer Verein für
Soziale Dienste für den
Landkreis Ahrweiler e.V.
