Stand des Gartenwasserzählers rechtzeitig angeben
Andernach. Die Stadtverwaltung Andernach bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines angemeldeten Gartenwasserzählers, die Zählerstände bis zum 31. Januar 2026 mitzuteilen, damit sie in der Abwassergebühr berücksichtigt werden können.
Die Zählerstände können über den Online-Service der Stadtverwaltung Andernach gemeldet werden. Diesen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage der Stadtverwaltung Andernach - Digitales Rathaus - Steuern und Abgaben.
Eine Übermittlung der Daten per E-Mail an abgaben@andernach.de oder telefonisch unter 02632/922-381 (-135) ist ebenfalls möglich. Verspätet gemeldete Stände können nicht mehr berücksichtigt werden.
Es wird um Beachtung gebeten, dass der Zählerstand des Gartenwasserzählers jährlich zu melden ist. Bei Nichtbeachtung ist nur eine Schätzung möglich.
Außerdem bittet die Stadtverwaltung darum, regelmäßig die Eichgültigkeit der Zähler zu überprüfen. Die Eichfrist beschreibt, wie lange Messgeräte ohne Kontrolle korrekte Werte erfassen und anzeigen können. So kann gegebenenfalls rechtzeitig ein neuer Zähler eingebaut werden. Aufgrund des Eichgesetzes ist es erforderlich, dass private Wasserzähler alle sechs Jahre ausgetauscht bzw. nachgeeicht werden müssen. Sollte dem nicht nachgekommen werden, ist eine Berücksichtigung des Zählerstandes mit abgelaufener Eichfrist bei der Absetzung der Abwassergebühr nicht mehr möglich.
Besonderer Hinweis:
Die Befüllung eines Pools/Schwimmbades darf nicht über den bei der Stadtverwaltung Andernach angemeldeten Gartenwasserzähler erfolgen. Das hierüber zu entnehmende Wasser dient ausschließlich der Garten- und Pflanzenbewässerung.
Pressemitteilung
Stadtverwaltung Andernach
