Viele individuelle Bestattungsformen sind nun möglich!
Umfrage zum neuen Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet – das erste seit über 40 Jahren. Es soll individuelle Wünsche zur Bestattung besser berücksichtigen und gleichzeitig Traditionen wahren.
Neu ist, dass Menschen ihre gewünschte Bestattungsform zu Lebzeiten schriftlich festhalten sollen. Neben klassischen Erd- und Urnenbestattungen sind nun auch alternative Formen erlaubt: Die Asche darf zu Hause aufbewahrt, in Schmuck oder Keramik eingearbeitet, auf Flüssen wie Rhein, Mosel, Lahn und Saar verstreut oder als Tuchbestattung beigesetzt werden. Welche Bestattungsform gewählt wird, ist also ab künftig individuell geregelt.
Welche Bestattungsform würdet ihr bevorzugen? Dazu findet ihr untenstehend eine Umfrage!
BA
