Allgemeine Berichte | 17.01.2024, 14:37 Uhr

SGD Nord prüft Sicherheit von Karnevalsverkleidungen

Unbedenkliche Kostüme: Worauf es bei Karnevalsverkleidungen wirklich ankommt

Auch bei Karnevalskostümen sollte Sicherheit nicht zu kurz kommen. Foto: SGD Nord
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Rheinland-Pfalz. Kostüme gehören zum Karneval wie der Sand zum Meer. Ob Biene, Gespenst oder Superheld – bei der Verkleidung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Für welches Kostüm man sich entscheidet, sollte jedoch nicht nur von der persönlichen Vorliebe, sondern auch von der Sicherheit des Kostüms abhängen. Diese zu überprüfen, ist eine der Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord.

Als zuständige Marktüberwachungsbehörde prüft die SGD Nord auch in diesem Jahr im Einzelhandel des nördlichen Rheinland-Pfalz, ob die Verkleidungsutensilien den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Zeigen sich dabei deutliche Auffälligkeiten, wie etwa fehlende oder ausschließlich fremdsprachige Sicherheitshinweise, werden weitere Schritte eingeleitet. Dazu zählen beispielsweise die Mitnahme von Proben zur genaueren Untersuchung und die Kontaktierung des zu benennenden Verantwortlichen in der Europäischen Union (EU).

Die Überprüfung und Gewährleistung der Sicherheit von Karnevalskostümen liegt jedoch nicht allein in den Händen der zuständigen Überwachungsbehörden: Auch die Karnevalsjecken selbst können ihren Teil zum sicheren Kostümvergnügen beitragen. So sollten etwa Textilien, vor allem solche, die unmittelbar auf der Haut getragen werden, vor dem ersten Gebrauch gewaschen werden. Wegen ihrer leichten Entflammbarkeit sind Kostüme und Accessoires außerdem von offenem Feuer fernzuhalten.

Besondere Vorsicht ist bei Verkleidungen für Kleinkinder geboten. So können neben verschluckbaren Kleinteilen auch lange Schnüre, Bänder und Schärpen zur Gefahr werden, da sie sich beispielsweise in Rolltreppen oder bei schließenden Türen in Bussen einklemmen und so zur Strangulation führen können. Ob die Kinderkostüme den Sicherheitsanforderungen entsprechen, lässt sich an der CE-Kennzeichnung erkennen. Sie zeigt an, dass das Produkt den Anforderungen der Spielzeugrichtlinie entspricht. Die meisten Kinderkostüme, vor allem solche, die unter anderem oder ausschließlich für den Gebrauch beim Spielen durch Kinder unter 14 Jahren bestimmt oder gestaltet sind, sind mit der CE-Kennzeichnung versehen. Sie dürfen außerdem nur schwer entflammbar sein und haben hohe Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Den Maßstab gibt hier die europäische Norm für Sicherheit von Spielzeug (EN 71) vor.

Doch es ist nicht nur die Kleidung, die zu einer Gefahrenquelle werden kann: Auch beim Zubehör sind Sicherheitsaspekte zu beachten. So müssen Masken, die Mund und Nase bedecken, ausreichend große Atemöffnungen haben. Da sie oft schädliche Weichmacher enthalten, sollten sie nicht zu lange getragen werden. Grundsätzlich gilt: Bei einem stark chemischen Geruch ist vom Kauf abzuraten.

Nicht zu unterschätzen sind auch Spielzeugpistolen und -revolver mit Zündplättchen, die beim Abfeuern einen lauten Knall erzeugen. Wie Untersuchungen verschiedener Marktaufsichtsbehörden zeigen, können sie insbesondere bei Kindern zu Frühschäden am Gehör und zu bleibender Hörminderung führen. Bei Spielzeugpistolen mit Munition besteht außerdem die Gefahr von Sehschäden.

Um etwaige Sicherheitsmängel beanstanden zu können, ist es wichtig, schon beim Kauf auf die Angabe der Anschrift des benannten Verantwortlichen in der EU zu achten. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers und des benannten Verantwortlichen, die Sicherheit der Karnevalsartikel zu gewährleisten. Eine unabhängige Prüfung der Artikel durch Sachverständigenorganisationen – wie beispielsweise der TÜV-Rheinland – ist in Europa nicht vorgeschrieben.

Wenn alle Teilnehmenden des Karnevals die Warnhinweise beachten, steht unbeschwerten Karnevalstagen nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de

Pressemitteilung

SGD Nord

Auch bei Karnevalskostümen sollte Sicherheit nicht zu kurz kommen. Foto: SGD Nord

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