Allgemeine Berichte | 30.07.2021

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Entlastungsbetrag

Unbürokratische hauswirtschaftliche Hilfe

Westerwaldkreis. Pflegebedürftige Personen erhalten ab Pflegegrad 1 in der häuslichen Pflege einen Entlastungsbetrag von der Pflegekasse von monatlich bis zu 125 Euro. Der Entlastungsbetrag kann unter anderem für die Finanzierung hauswirtschaftlicher Unterstützung verwendet werden. Dabei ist es möglich, dass diese Hilfe von Personen erbracht wird, die direkt im Haushalt (in der Regel als Minijobber) beschäftigt oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe tätig sind. Als Voraussetzung für die Finanzierung muss sich die helfende Person als so genanntes „Mini-Angebot in der Hauswirtschaft“ registrieren lassen.

Der vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) herausgegebene Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ informiert übersichtlich und kompakt über die Mini-Angebote. Er richtet sich an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen und gibt ihnen Hilfestellung im Alltag.

Der knapp gehaltene Antrag für die Registrierung durch die helfende Person, der bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier eingereicht wird, ist schnell und einfach ausgefüllt. Als Nachweise werden der Abschluss eines Erste-Hilfe-Kurses und ein Führungszeugnis benötigt.

Der Flyer „Kleine Hilfe – große Wirkung, Mini-Angebote in der Hauswirtschaft“ kann kostenfrei beim Broschürenbestellservice des MASTD unter www.mastd.rlp.de/de/service/publikationen/ angefordert oder als PDF heruntergeladen werden.

Flyer sowie weitere Informationen zum Thema „Unterstützung im Alltag“ sind auch bei der Seniorenleitstelle des Westerwaldkreises unter der Rufnummer 02602 124-482 zu erhalten.

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