Allgemeine Berichte | 27.06.2025

Schneider übergibt Förderbescheid für Sanierung von Burg Eltz

Unterstützung für die denkmalgerechte Instandsetzung

Wierschem. Staatssekretärin Simone Schneider übergibt für die denkmalgerechte Instandsetzung der Burg Eltz in Wierschem (Landkreis Mayen-Koblenz) einen Förderbescheid in Höhe von 175.000 Euro an die Eigentümerfamilie. Hinzu kommen weitere 232.000 Euro aus dem Denkmalschutzsonderprogramm des Bundes, womit die Zuwendung insgesamt 407.000 Euro beträgt.

„Bei der Burg Eltz handelt es sich um die klassische Ritterburg schlechthin. Aufgrund ihrer unberührten landschaftlichen Lage und ihrer einmaligen Erscheinung ist sie nicht nur ein Wahrzeichen von Rheinland-Pfalz, sondern ein Aushängeschild für Deutschland insgesamt. Nicht umsonst gehört sie zu den besterhaltenen und meistbesuchten Burgen in Deutschland. Wir unterstützen die Eigentümerfamilie daher gerne mit weiteren 175.000 Euro aus der Denkmalförderung des Landes bei den Arbeiten an der Burg“, sagte Staatssekretärin Schneider anlässlich der Bescheidübergabe.

Die Förderung dient unter anderem der Instandsetzung und statischen Sicherung von Teilen der Burg. Bereits seit 2009 unterstützt das Land die Instandhaltung des Wahrzeichens mit erheblichen jährlichen Zuschüssen. Durch zahllose Nennungen und bildliche Wiedergaben in sämtlichen Medien stellt die Burg eines der bekanntesten und werbewirksamsten Kulturdenkmäler von Rheinland-Pfalz dar und wirkt damit in herausragender Weise identitätsstiftend für das ganze Bundesland.

„Mit der Denkmalförderung des Landes, wie sie hier der Burg Eltz zugutekommt, bewahren wir die historische Substanz und machen Geschichte für Besucherinnen und Besucher aus Nah und Fern lebendig. Gerade im Fall der Burg Eltz profitiert dabei auch der Tourismus, denn Rheinland-Pfalz ist nicht zuletzt durch seine beeindruckenden historischen Zeugnisse als Reiseziel hochattraktiv“, so Staatssekretärin Schneider.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Zuge der Denkmalförderung kommunale, kirchliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer von Kulturdenkmälern im Jahr 2025 mit insgesamt voraussichtlich rund 5,4 Millionen Euro. Förderfähig ist dabei der denkmalbedingte Mehraufwand bei Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Der Fördersatz beträgt in Bezug auf die zuwendungsfähigen Kosten in der Regel bis zu 50 Prozent bei Privateigentümern sowie bis zu 33,3 Prozent bei Kommunen und Kirchen. Ergänzt werden kann die Landesförderung durch Förderprogramme des Bundes wie beispielsweise die wiederkehrenden Denkmalschutzsonderprogramme oder auch durch Mittel der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.

Pressemitteilung des

Ministerium des Innern

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