Klage am Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Dr. Stephan Ackermann und das Bistum Trier
Urteil: Trierer Bischof muss Schmerzensgeld an Mitarbeiterin zahlen
Trier. Das Arbeitsgericht Trier hat heute, 6. September, entschieden, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann einer Mitarbeiterin des Bistums 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen muss. Der Bischof hatte, damals noch als Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz, den bürgerlichen Namen einer zuvor unter dem Pseudonym „Karin Weißenfels“ bekannten Frau bei einer Konferenz in genannt, obwohl er dies nicht hätte tun dürfen. Die Frau war in den 1980er Jahren von einem Priester missbraucht und später zu einer Abtreibung gedrängt worden. Bischof Ackermann hatte sich kurz nach dem Vorfall entschuldigt und eine Unterlassungserklärung unterschrieben, dennoch führte der Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das Arbeitsgericht Trier sah es als erwiesen an, dass der Bischof den Namen der Klägerin unrechtmäßig preisgegeben hatte und sprach ihr das geforderte Schmerzensgeld zu. Sowohl der Bischof als auch das Bistum akzeptieren das Urteil und Bischof Ackermann wird den geforderten Betrag zahlen. Bei der Verhandlung wurde der Bischof von einem Bevollmächtigten des Justiziariats vertreten.
BA
Bischof Stephan Ackermann wurde zu einer Schmerzensgeldzahlung von 20.000 Euro verurteilt. Foto: Lothar Spurzem/Wikimedia Commons CC 2.0 de