Jagdgenossenschaft Kruft
Verteilungsplan über die Jagdpachtanteile
Auszahlung erfolgt von Montag, 24. April bis Freitag, 19. Mai
Kruft. Der Verteilungsplan über die Jagdpachtanteile der Jagdgenossenschaft Kruft hat ordnungsgemäß offen gelegen (§15 Abs. 2 der Satzung). Die eingelegten Einsprüche wurden erledigt. Die rechtskräftige Festsetzung des Verteilungsplanes ist durch den Vorstand erfolgt. Die Auszahlung der Jagdpachtanteile wird in der Zeit von Montag, 24. April bis Freitag, 19. Mai durch die VR Bank Rhein-Mosel e.G., Geschäftsstelle Kruft, Hochstraße 32, 56642 Kruft als Jagdkasse während den üblichen Schalterstunden vorgenommen. Empfangsberechtigt sind alle Jagdgenossen oder ihre mit Vollmacht versehenen Beauftragten. Bei Erbengemeinschaften der schriftlich Beauftragte der Erbengemeinschaft. Beträge, die nicht innerhalb des Auszahlungszeitraumes abgehoben werden, verfallen zugunsten der Jagdgenossenschaft.
