Bürgerinitiative aus Weißenthurm im Gespräch im „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“

„WIR gegen Bahnlärm in der VGWeißenthurm e.V.“ zu Besuch in Berlin

„WIR gegen Bahnlärm in der VG
Weißenthurm e.V.“ zu Besuch in Berlin

Rolf Papen überreicht Staatssekretär Enak Ferlemann nach dem Gespräch das „10 Punkte Programm“ des „Arbeitskreises Bahnlärm Rhein-Mosel“. V.l. vordere Reihe: Max Op den Camp, Verbandsbürgermeister Thomas Przybylla, Staatssekretär Enak Ferlemann, Rolf Papen, MdB Josef Oster, v.l. hintere Reihe: Johannes Juchem, Thomas Höfer, Christoph Thilmann, Elena Schäfer, Josef Helf. Foto: Hans-Peter-König

Weißenthurm. Neben fünf Mitgliedern des Vorstandes der Bürgerinitiative „WIR gegen Bahnlärm in der VG Weißenthurm e.V.“ unter ihrem Vorsitzenden Rolf Papen, nahmen auch die Vorsitzenden Elana Schäfer (Koblenz) und Max Op den Camp (Winningen) an einem informativen und konstruktiven Gespräch im „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ (BMVI) mit dem parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann teil. Die Vorstandsmitglieder der drei Bürgerinitiativen vertraten auch die Interessen der sieben Mitglieder des „Arbeitskreises Bahnlärm Rhein-Mosel“, zu dem auch die Bürgerinitiativen aus Bad Hönningen, Leutesdorf, Neuwied und Vallendar gehören.

Besonderes Anliegen der Vertreter der Bürgerinitiativen war es, Staatssekretär Ferlemann über die besondere Belastung des ganzen Mittelrheintals von Bingen bis Bonn und des Moseltals aufgrund des weiter anwachsenden Schienengüterverkehrs aus Sicht der unmittelbar Betroffenen zu informieren. Darüber hinaus galt es, den Staatssekretär von der Dringlichkeit der Umsetzung von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen zu überzeugen. Dies geschah unter anderem in Form eines zehn Punkte-Programms folgenden Inhaltes:

1. Konsequente Umsetzung des „Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen“ (Schienenlärmschutzgesetz - SchLärmSchG) ab 2020/2021,

2. Die Einführung von messbasierten Grenzwerten für Lärmemissionen durch Verkehrslärm ist zwingend erforderlich. Bei Überschreiten dieser Grenzwerte müssen Maßnahmen wie Tempolimits oder Nachtfahrverbote zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung getroffen werden, 3. Gleichbehandlung der Bahnanwohner an sogenannten „Bestandsstrecken“ mit den Bahnanwohnern an „Neubaustrecken“ gemäß BImSchG und Gleichbehandlung des Mittelrheintals von Bingen bis Bonn mit dem Elbtal bezüglich der Notwendigkeit der Höherstufung einer Neubautrasse in den „Vordringlichen Bedarf“ im „Bundesverkehrswegeplan 2030“ (BVWP 2030), 4. Gleichbehandlung des unteren Mittelrheintals von Koblenz bis Bonn und des Moseltals mit dem Oberen Mittelrheintal von Bingen bis Koblenz bei der Reduzierung der durch Bahnbetrieb bedingten Emissionen, 5. Unverzügliche Umsetzung aller erforderlichen/möglichen Lärmschutz-Maßnahmen (nach dem aktuellen Stand der Technik), vorrangig in den am stärksten vom Schienengüterverkehr betroffenen Regionen in Deutschland, dem Mittelrheintal und dem Moseltal. Die Umsetzung freiwilliger Lärmschutzmaßnahmen gemäß der „Förderrichtlinie Lärmsanierung“ ist aufgrund des zunehmenden Schienengüterverkehrs zeitnah erforderlich, 6. Geschwindigkeitsreduzierungen bei Ortsdurchfahrten von Zügen auf maximal 70 km/h und für Güterzüge mit Gefahrgut auf maximal 50 km/h,

7. Zeitnahe und wirklich umweltfreundliche und zukunftsweisende Modernisierung, sowie regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung des „Rollenden Materials“ und nachhaltige Pflege des Bahnkörpers, 8. Nutzung der neu eingerichteten Messstationen zur Erfassung der tatsächlichen Lärm-, Erschütterungs- und Feinstaubemissionen inklusive der Lärm-Maximalpegel zur konsequenten Bahnlärmreduzierung und vorbeugenden Materialerhaltung insbesondere zur Gefahrenabwehr, 9. Ertüchtigung von Güterzug-Ausweichstrecken über Trier und Gießen zur mittelfristigen Entlastung des Mittelrhein- und Moseltals,

10. Bau eines wirklich umweltschonenden und leistungsfähigen „Europäischen-Güterzug-Korridors 1“ außerhalb des engen Mittelrheintals (z.B. in Anlehnung an die A 3 oder A 61, möglichst als Tunnellösung), um die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu gewährleisten und zum Erhalt der einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften am Mittelrhein von Bingen bis Bonn und im Moseltal beizutragen.

Rolf Papen betonte, dass dieses Programm nur dann Aussicht auf rasche und erfolgreiche Umsetzung habe, wenn alle gemeinsam – Bahnlärmbetroffene, Bürgerinitiativen, Bürgervertreter (insbesondere Bürgermeister und Abgeordnete des Bundestages und Landtages), Bundesregierung (insbesondere das BMVI) das Ziel anstreben, die Bahnlärmproblematik in den Griff zu bekommen unter dem Motto: „Kooperation statt Konfrontation, gemeinsam die Zukunft gestalten!“

Auch das Thema Geschwindigkeitsreduzierung für Güterzüge insbesondere mit Gefahrgut bei Ortsdurchfahrten und die Frage, ob die deutschlandweit 19 Bahnlärm- Messstellen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit des Verbotes lauter Güterwagen ab 2021 auch den Lärm einzelner Güterwagen messen und den entsprechenden Wagenhaltern zuweisen können, wurde seitens der Vertreter der Bürgerinitiativen angesprochen. Hinsichtlich des Schienenlärm-Schutzgesetzes betonten sie, dass zumindest drei unabdingbare Voraussetzungen die Einhaltung des Gesetzes gewährleisten 1. Es muss ab 2021 klar sein, ab welcher Dezibel-Zahl ein Güterwagen zu laut ist! 2. „Die Messstationen müssen in der Lage sein und dies auch in ihren Kontrollen belastbar und nachweisbar anwenden, den Lärm einzelner Waggons zu messen und deren Wagenhaltern zuzuordnen! 3. Wagenhaltern, deren Güterwagen die Grenzwerte überschreiten – also an 2021 zu laut sind, müssen mit wirksamen Sanktionen von der terminlich festgelegten Mängelabstellung bis hin zu Fahrverboten belegt werden.

Staatssekretär Ferlemann, der den Ausführungen aller Gesprächsteilnehmer aufmerksam gefolgt war, zeigte sich auch von dem Engagement, der Kompetenz und Kooperationsbereitschaft der Bürgerinitiativen sehr angetan und stellte fest: „Dieser Prozess zur Bahnlärmreduzierung, der ganz wesentlich durch die Bürgerinitiativen angestoßen wurde, ist unumkehrbar!“ Darüber hinaus betonte er, dass eine neue Güterverkehrstraße vor dem Hintergrund des zunehmenden Schienenverkehrs, für die Zukunft des Mittelrheintals unverzichtbar sei. „Wir müssen langfristig das Mittelrheintal entlasten“, sagte Ferlemann. „Deshalb warten wir nicht und beginnen zügig mit den Planungen.“

Ferlemann wies darauf hin, dass als erste Stufe der Machbarkeitsstudie die derzeit bereits laufe, die Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern über denkbare Routen einer Neubaustrecke erfolgen solle.

Die konkreten Planungen zum Bau einer künftigen Bahntrasse sollen dann in einem nächsten Schritt beginnen. Er machte aber auch deutlich, dass bis zur Fertigstellung einer Neubautrasse viel Zeit vergehen würde. Bis dahin müssten die heute möglichen und bereits beschlossenen Lärmschutzmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden, damit das Leben für die Menschen, die in Bahnnähe leben, erträglicher werde. Dazu gehöre auch, dass Verstöße gegen das beschlossene Verbot zu lauter Güterwaggons ab 2021 geahndet würden. Mit Nachdruck erklärte er: „Das werden wir auch konsequent machen – wir holen die Lärmsünder vom Gleis!“

Am Schluss zeigte sich MdB Josef Oster hocherfreut über die Qualität und das Ergebnis des über einstündigen Gespräches und Thomas Przybylla ergänzte: „Wir sind in unseren Erwartungen nicht enttäuscht worden und in unserem Engagement für weniger Bahnlärm im Mittelrheintal und im Moseltal, nach meiner Überzeugung einen großen Schritt vorangekommen.“

Bei der Überreichung des zehn Punkte-Programms stellten dann Staatssekretär Enak Ferlemann und Rolf Papen gemeinsam fest: „Wir setzen weiter auf Kooperation statt Konfrontation und werden den nützlichen und zielführenden Dialog ganz bestimmt fortsetzen!“