Allgemeine Berichte | 21.01.2025, 16:38 Uhr

Wahlhelfende für die Bundestagswahl gesucht

Kreis Ahrweiler. Für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025, werden auch im Kreis Ahrweiler Wahlhelfende benötigt. Die Wahlvorstände werden auf Ebene der Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig, der Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal und der Gemeinde Grafschaft gebildet. Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden von den kommunalen Verwaltungen berufen.

Interessierte wenden sich bitte unmittelbar an die zuständigen Stellen:

Verbandsgemeindeverwaltung Adenau

Telefon: 02691 / 305-0

E-Mail: vgadenau@adenau.de

Verbandsgemeindeverwaltung Altenahr

Telefon: 02643 / 809-0

E-Mail: wahlen@altenahr.de

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig

Telefon: 02633 / 4568-0

E-Mail: wahlen@bad-breisig.de

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Telefon: 02641 / 87-189

E-Mail: wahlhelfer@bad-neuenahr-ahrweiler.de

Verbandsgemeindeverwaltung Brohltal

Telefon: 02636 / 9740-0

E-Mail: wahlen@brohltal.de

Gemeindeverwaltung Grafschaft

Telefon: 02641 / 8007-15

E-Mail: wahlen@gemeinde-grafschaft.de

Stadtverwaltung Remagen

Telefon: 02642 / 201-0

E-Mail: wahlen@remagen.de

Stadtverwaltung Sinzig

Telefon: 02642 / 4001-0

E-Mail: wahlen@sinzig.de

Die jeweilige kommunale Verwaltung entscheidet über die personelle Zusammensetzung der Wahlvorstände und die Funktion der Wahlhelfenden (z. B. Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in) und versendet in Kürze entsprechende Berufungsschreiben. Wer für einen Einsatz am Wahltag eingeteilt wird, erhält die gesetzlich vorgesehenen Leistungen – das sogenannte Erfrischungsgeld sowie gegebenenfalls eine Reisekostenerstattung.

Informationen zur Briefwahl

Wer möchte, kann schon vor dem Wahltag am 23. Februar seine Stimme per Briefwahl abgeben. Sie steht jedem offen und bietet vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Reisenden oder im Ausland lebenden Wählerinnen und Wählern eine praktische Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen. Im Vorfeld muss lediglich ein Wahlschein bei der Verwaltung des Hauptwohnortes beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail – und bei vielen Rathäusern auch online. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Der späteste Zeitpunkt für die Beantragung der Briefwahl ist Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr. In Ausnahmefällen, etwa bei einer plötzlichen Erkrankung, ist eine Beantragung auch am Wahltag bis 15 Uhr möglich.

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden der Familienname, Vorname(n), das Geburtsdatum und die Wohnanschrift benötigt. Bei Beantragung für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. In diesem Fall ist der Antrag persönlich oder schriftlich zu stellen.

Die Unterlagen werden per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt. Die alternative Adresse kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung angegeben werden. Die Unterlagen können auch persönlich in den Rathäusern abgeholt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, direkt vor Ort zu wählen („Briefwahl an Ort und Stelle“).

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin unter https://www.bundeswahlleiterin.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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