Allgemeine Berichte | 10.04.2017

Letzter Verhandlungstag im Fall Niklas P. vor den Plädoyers Ende April

Walid S. berichtet über seine von väterlicher Gewalt geprägte Jugend

Der Angeklagte beteuert erneut, die „unterirdische“ Tat vor zehn Monaten nicht begangen zu haben

Bonn. Seit Prozessbeginn am 20. Januar im Bonner Schwurgerichtssaal hatte der Hauptangeklagte Walid S. geschwiegen, dem zur Last gelegt wird, in der Nacht zum 7. Mai am Godesberger Rondell den Tod des 17-jährigen Niklas Pöhler durch einen Faustschlag gegen die Schläfe verursacht zu haben. Am ersten Donnerstag im April nun brach der in Piacenza geborene 21-Jährige mit marokkanischen Wurzeln auf Anregung des Gerichts in gutem Deutsch mit leicht italienischer Klangfärbung erstmals sein Schweigen.

„Ich bin gewohnt, seit ich klein bin, dass sich meine Eltern streiten“, berichtete er am 16. Verhandlungstag. Er sei der „Postbote“ oder auch die „Brücke“ zwischen dem brutalen Vater und seiner Mutter gewesen. Mit der sind Walid S. und sein sieben Jahre jüngerer Bruder erst 2013 aus der Lombardei nach Deutschland gekommen. Die Mutter flüchtete in ein Frauenhaus, ihre beiden Söhne fanden bei ihrer Schwester Unterschlupf. Von wie viel Gewalt seine Jugend geprägt war, gab Walid S. erst auf Nachfrage des Kammervorsitzenden Volker Kunkel zögerlich preis. Als er zwölf gewesen sei und der Vater wieder einmal seine Mutter geschlagen habe, sei er dazwischen gegangen.

Deutlicher machte eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe, welche aggressive Atmosphäre den Alltag des Angeklagten in Italien bestimmt hatte. „Oft durfte er als Kind nicht zur Schule, weil er blau geschlagen war“, nicht zuletzt weil er sich schützend vor die Mutter gestellt habe. Diese habe weder sich noch ihre Söhne vor dem gewalttätigen Ehemann schützen können, sodass sie mit den Kindern nach Deutschland geflohen sei. Für sie habe der Jugendliche, der ein hochklassiger Fußballer sei, in Italien alles aufgegeben. Fürsorglich und verantwortungsbewusst sei Walid S. zuhause gewesen, für die Mutter eine Stütze, für den erheblich jüngeren Bruder eine Vaterfigur, so die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe.

Auch in der Schule gab es nur gute Noten. Die Lehrer des Berufskollegs würden Walid, der fünf Sprachen beherrscht, als hochintelligent und sprachbegabt, immer höflich und freundlich beschreiben. Er sei einer der wenigen, die ein berufliches Ziel hätten. Wegen seiner guten Leistungen bekam der 21-Jährige den Abschluss Klasse 10 trotz der vielen Fehlstunden aufgrund seiner Festnahme. Auf der anderen Seite habe er aber nie gelernt, „Konflikte anders zu lösen als mit Gewalt“, so die Jugendgerichtshelferin. Und er neige zu Imponiergehabe. „Nach draußen möchte er schon der King sein“, da mache es ihm auch nichts aus, sich in seinem Umfeld, vor allem auf der Straße, durch negatives Verhalten Respekt und Aufmerksamkeit zu verschaffen. Besonders schnell schlage er selbst aus unbedeutenden Gründen zu, vor allem wenn er getrunken oder Drogen genommen habe, so die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe.

Walid S. wurde bereits zwei Mal verurteilt

Entsprechend wurde Walid S. auch bereits zwei Mal wegen vorsätzlicher Körperverletzungen verurteilt. Genau ein Jahr vor der nun verhandelten Tat am Rondell etwa hatte er einem Jugendlichen unvermittelt zwei Mal mit der Faust ins Gesicht geschlagen, der dabei einen Bruch des Jochbeins und andere Brüche im Gesicht davongetragen hatte. 60 Sozialstunden und die Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training waren Walid S. deshalb im November 2015 aufgebrummt worden. Da er aber durchaus selbstreflektiert sei, wisse er genau, wie reizbar er sei. Hinsichtlich der Tat vom Mai vorigen Jahres habe er in seiner Schule erklärt, dass er so etwas, zuschlagen und dann noch treten, nie machen würde, berichtete die Jugendgerichtshelferin, die sich im Falle einer Verurteilung angesichts eines deutlichen Reifedefizits des Angeklagten für eine Jugendstrafe aussprach.

Verteidiger ist von der Unschuld überzeugt

Aber hat Walid S. tatsächlich Niklas P. geschlagen? Sein Verteidiger ist natürlich von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Dieser beteuere, dass er „an der Schlägerei nicht beteiligt und auch nicht am Tatort war“, so Martin Kretschmer. Seit zehn Monaten fühle sich Walid S. zu Unrecht in Untersuchungshaft, für eine Tat, die er als „unterirdisch“ bezeichnet habe. „Er kennt auch die Täter nicht und deckt niemand“, betonte der Verteidiger. Walid S. habe zwar Vermutungen geäußert, das aber sei kein Wissen. Auf keinen Fall gehe der Angeklagte aus Freundschaft oder falsch verstandener Ehre für jemand anderen ins Gefängnis, so Martin Kretschmer. Dieser andere könnte ein 22-jähriger Tunesier sein, der vor zwei Wochen als möglicher Täter ins Gespräch gebracht worden war. Als am Donnerstag Lichtbilder von den Männern gezeigt wurden, die den Augenzeugen voriges Jahr vorgelegt worden waren, wurde deutlich, dass sich Walid S. und der Tunesier, der zur Zeit inhaftiert ist und im Prozess um Niklas Pöhler die Aussage verweigert hatte, verblüffend ähnlich sehen. Erst nach Ostern, am Dienstag 25. April, wird der Prozess mit den Plädoyers von Staatsanwalt Florian Geßler und Rechtsanwalt Martin Kretschmer fortgesetzt.

DL

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