Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz informiert

Was viele Eltern nicht wissen

Schülerinnen, Schüler und Kita-Kinder sind gesetzlich unfallversichert

Was viele
Eltern nicht wissen

Schülerinnen, Schüler und Kita-Kinder sind während ihres Besuch in einer Bildungseinrichtung gesetzlich unfallversichert.Quelle: UK RLP

15.09.2021 - 15:22

Rheinland-Pfalz. Für knapp 521.900 Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz hat ein neues Schuljahr begonnen. Auch viele Jungen und Mädchen lernen jetzt den neuen Kitaalltag kennen. Was sie und auch deren Eltern häufig nicht wissen: Während des Schul- oder Kita-Besuches sind ihre Kinder gesetzlich unfallversichert. Die Kosten hierfür tragen das Land und die Kommunen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Tätigkeiten, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Bildungseinrichtung fallen. Damit sind Unfälle während des Unterrichts bzw. der Betreuung, in den Pausen oder auf dem Hin- sowie Heimweg versichert, aber auch Klassenfahrten, Ausflüge oder sonstige Schul- und Kitaveranstaltungen.

Versicherungsschutz bedeutet, die Unfallkasse kümmert sich insbesondere um die medizinische Versorgung, aber auch um die sozialen und schulischen Folgen des Unfalls. Angefangen bei Arztbesuchen, über Klinikaufenthalte bis zur Versorgung mit Hilfsmitteln oder der Übernahme von Kosten für Förderunterricht. Bei Unfällen mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen kann auch eine Verletztenrente gezahlt werden. Je nach Bedarf berät, organisiert und finanziert die Unfallkasse Rheinland-Pfalz die Versorgung der versicherten Kinder und Jugendlichen.


Was ist nach einem Schulunfall zu beachteten?


Folgendes ist nach einem Unfall während des Schul- oder auch Kitabesuchs zu berücksichtigen: Erstens muss die Institution diesen bei der Unfallkasse melden. Ist die Verletzung auf dem Hin- oder Heimweg entstanden, sollten die Eltern die Bildungseinrichtung benachrichtigen.

Zudem ist es wichtig, beim Arztbesuch zu erwähnen, dass es sich um einen Schul- bzw. Kita-Unfall handelt. Denn nur so kann die Ärztin oder der Arzt das entsprechende Heilverfahren einleiten und direkt mit uns abrechnen.

Alles Wichtige zu diesem Thema finden Interessierte neben zahlreichen weiteren Informationen auf der neuen Elternseite der Unfallkasse Rheinland-Pfalz unter www.ukrlp.de, Webcode b1905 (https://bildung.ukrlp.de/?id=1905).

Pressemitteilung der

UK RLP

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