Diakonisches Werk, Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung und SKFN Ahrweiler e.V.
Wenn das Bettgitter den Weg versperrt
Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz sprach vor 40 Zuhörern in der Kreisverwaltung über freiheitsentziehende Maßnahmen
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ulrich Marx von der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler, Uwe Moschkau vom Diakonischen Werk und Ralph Seeger vom SKFM hatten geladen, und 40 Zuhörer kamen zum Vortrag von Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz vom Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler in die Kreisverwaltung Ahrweiler. „Bevollmächtigte brauchen Genehmigung vom Betreuungsgericht: Freiheitsentziehende Maßnahmen – wenn das Bettgitter den Weg versperrt“ lautete das Thema des Abends.
Sehr anschaulich verdeutlichte Richter Dr. Prinz am Beispiel mehrerer Praxisfälle freiheitsbeschränkende Maßnahmen und sprach über die gesetzlichen Grundlagen. Außerdem erwähnte er entsprechende Genehmigungsverfahren beim Betreuungsgericht. Denn es braucht Anträge auf die Genehmigung eines Bettgitters im Heim oder eines Vorstecktisches beim Rollstuhl, die vom gesetzlichen Betreuer oder dem Bevollmächtigten gestellt werden müssen, Maßnahmen, die nicht allein vom pflegenden Angehörigen oder vom Heim veranlasst werden dürfen.
Die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, Bevollmächtigten, Berufsbetreuer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Pflegeheimen im Kreis Ahrweiler hatten viele Fragen, die Betreuungsrichter Dr. Gerald Prinz kompetent und umfassend beantwortete. In diesem Zusammenhang zählte der Fachjurist auch Medikamente zu den freiheitsbeschränkenden, genehmigungspflichtigen Maßnahmen, die zu einer Einschränkung der Bewegung führen, um ein Fortlaufen zu verhindern. Ohne eine ausdrückliche Autorisierung in der Vorsorgevollmacht darf ein Bevollmächtigter keine Genehmigung aussprechen.
Alternativen zu freiheitsbeschränkenden Maßnahmen
Sehr wichtig waren die Erklärungen des Betreuungsrichters, wie freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhindert werden können. Und Dr. Gerald Prinz wies alternativ auf höhenverstellbare Niederflurpflegebetten, Maßnahmen zur Sturzprophylaxe und weitere Möglichkeiten hin. Erwähnt wurde in diesem Zusammenhang das Projekt „ReduFix“ – Projekt und Schulungsmaßnahme zur Reduktion freiheitsentziehender Maßnahmen in der Altenpflege –, das seit dem Jahr 2004 mit Pflegekräften und Einrichtungen zusammenarbeitet. Praktische Hilfestellung im Kreis Ahrweiler können die Betreuungsvereine des SKFM-Ahrweiler und des Diakonischen Werkes ehrenamtlichen und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie Bevollmächtigten geben und beispielsweise beim Antragsverfahren weiterhelfen.
Weitere Informationen:
Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Ahrweiler, Ralf Düngen, Tel. (0 26 41) 97 54 24; Ulrich Marx, Tel. (0 26 41) 97 55 56.
Uwe Moschkau, Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region im Diakonischen Werk, Tel. (0 26 41) 32 83, www.betreuungsverein-ahrweiler.de.
Ralph Seeger, SKFM– Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e.V., Tel. (0 26 41) 20 12 78, www.skfm-ahrweiler.de.
